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Exmatrikulation

Verfasst: Mi 14. Jun 2017, 20:05
von TheresaL
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde in den nächsten Tagen die Note für meine Masterarbeit bekommen und möchte mich dann relativ schnell wegen dem Begin meines Volontariats im Juli exmatrikulieren. Wenn ich das in anderen Beiträgen richtig verstanden habe, kann ich mich exmatrikulieren sobald die Note bei Stine eingetragen ist und ich den Exmatrikulationsantrag abgegeben habe. Wie ist das dann aber mit dem Semesterticket? Normalerweise kann dieses ja auch abgegeben werden, sodass man Geld zurück bekommt. Geht das in meinem Fall auch oder nur, wenn man im Campus Center auch das Zeugnis vorlegen kann.

Mit freundlichen Grüßen

TheresaL

Re: Exmatrikulation

Verfasst: Do 15. Jun 2017, 20:36
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Theresa,

Die Bedingungen der Exmatrikulation haben Sie richtig verstanden.

Bei Exmatrikulation können Sie sich die Kosten für Ihr Semesterticket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie) und Abgabe des Semestertickets (Original) durch die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen. Ein Zeugnis müssen Sie dafür nicht vorlegen.

Kontaktdaten der Fahrgeldstelle finden Sie hier: http://www.s-bahn-hamburg.de/s_hamburg/ ... elle.shtml

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling