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Beurlaubung bei 2. Kind

Verfasst: Do 15. Jun 2017, 22:45
von Studentin2017
Ich bin Masterstudentin (Lehramt) der Universität Hamburg und im kommenden Oktober seit insgesamt 4 Semestern aufgrund von Betreuung unserer 2-jährigen Tochter beurlaubt. Da ich derzeit mit unserem 2. Kind schwanger bin, würde ich die Beurlaubungshöchstsemesteranzahl von 6 mit dem zweiten Kind überschreiten und würde gerne wissen, ob es für dieses zweite Kind zusätzliche Urlaubssemester gibt oder nur die Möglichkeit auf ein Teilzeitstudium nach Ablauf der 6 Semester besteht?

Mit freundlichen Grüßen,
J. Thies

Re: Beurlaubung bei 2. Kind

Verfasst: Fr 23. Jun 2017, 09:49
von Team Studierendenangelegenheiten
Sehr geehrte Frau Thies,

sie können sich bis zum vollendeten 18.Lebensjahr eines Kindes insgesamt 6 Semester mit dem Grund
Kinderbetreuung beurlauben lassen. Die Teilzeit mit dem Grund Kindererziehung ist ebenfalls bis zum 18. Lebensjahr möglich.

Sie können sich aber auch wegen der Kindererziehung exmatrikulieren und bis zum vollendeten 3. Lebensjahr zum Semesterbeginn 01.04./01.10 einen formlosen Antrag auf Wiedereinschreibung stellen. Einzureichen sind dann die Kopie der Geburtsurkunde und einer aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse .

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten