Exmatrikulationsdatum

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J93
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Bearbeitet Exmatrikulationsdatum

Beitrag von J93 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wurden mir die letzten Leistungspunkte eingetragen. Vorher konnte ich mein Zeugnis nicht bzw. auch nicht eine Exmatrikulation beantragen. In meinem Stine Account finde ich eine Exmatrikulationsbescheinigung, ausgestellt für den 31.3. Wobei zu diesem Zeitpunkt mein Leistungskonto noch nicht vollständig war. Ich möchte mich nun offiziel exmatrikulieren, da nun alles vollständig ist. Für das SO 17 habe ich keine Studiengebühren bezahlt, da die Leistungen aus vorherigen Semestern stammen und ich dieses Semester auch keine Kurse besuchen musste. Die Frage ist, wenn ich eine offizielle Exmatrikulation anfordere (dafür brauche ich das Zeugnis?), auf welches Datum geht das? Ich wohne noch Zuhause und muss eventuell Geld für die Ämter zurückzahlen wenn es zu dem 31.3 rückwirkend ist.
Und muss ich die Anträge für die Exmatrikulation persönlich vorbeibringen?

Danke
Grüße Jana
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Exmatrikulationsdatum

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Jana,

Sie wurden zum 31.03. exmatrikuliert, weil sie den Semesterbeitrag nicht gezahlt haben. Dies führt unabhängig vom Stand Ihres Studiums zur Exmatrikulation.

Wenn Sie also jetzt eine neue Exmatrikulationsbescheinigung aufgrund des Abschlusses des Studiums anfordern, wird auch diese auf den 31.03.2017 ausgestellt sein, weil Sie zu diesem Zeitpunkt schon exmatrikuliert waren. Um diese Bescheinigung anzufordern, müssen Sie in der Tat Ihr Zeugnis vorlegen bzw. eine einfache Kopie zusammen mit dem Antrag per Post an das Team Studierendenangelegenheiten der Uni Hamburg schicken.

Sollte es für Sie aus Kostengründen wichtig sein, noch im SoSe 17 eingeschrieben gewesen zu sein, könnten Sie sich verspätet zurückmelden (dies ist allerdings gebührenpflichtig: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dung.html) und sich anschließend per Antrag tagesaktuell wieder exmatrikulieren. Hier sollten Sie aber abwägen, ob die Kosten, die durch die verspätete Rückmeldung entstehen (Semesterbeitrag + Verspätergebühr), nicht die Kosten übersteigen, die Ihnen anderenfalls entstehen würden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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