Auf der Website der Uni Hamburg steht, dass man mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufserfahrungen ebenfalls studieren darf.
Meine Frage ist, wie viele Jahre Berufserfahrungen benötigt werden.
In meinem Fall ist es so, dass ich staatlich anerkannte Erzieherin mit Berufserfahrung bin und mich für ein Studium der Sozialpädagogik und der Psychologie interessiere.
Ich hoffe, Sie können mir weiter helfen.
Vielen Dank im Voraus!
Hallo interessierte,
das sind zwei verschiedene Wege des Hochschulzugangs.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung und 3 Jahre Berufserfahrung sind die Voraussetzung, um an der Eingangsprüfung teilzunehmen. Dies ist der Hochschulzugang nach §38 des Hamburg Hochschulgesetzes (HmbHG): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Sie haben nach §37 HmbHG durch die Fortbildungsprüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin bereits eine direkte Hochschulzugangsberechtigung ohne vorherige Prüfung und ohne dass Berufserfahrung nötig wäre - wobei es natürlich kein Problem ist, wenn diese vorhanden ist: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Sie können sich also bereits für das Wintersemester 2017/18 bewerben. Im Falle einer Zulassung ist zur Immatrikulation ein Nachweis über die Teilnahme an einer Studienfachberatung vorzulegen.
Ein Anteil von bis zu 10 % der Studienplätze wird vorab für beruflich Qualifizierte vergeben (im Studiengang Sozialökonomie BA sind es 40%).
Die Universität Hamburg bietet den Studiengang Sozialpädagogik nicht an. Da Sie sich pro Bewerbungsphase auch nur für einen Studiengang bewerben können, ist das vermutlich eher unkritisch.
Für den Studiengang BSc Psychologie ist eine Registrierung bei hochschulstart.de erforderlich, das Auswahlverfahren wird im Dialogorientierten ServiceVerfahren (DoSV) koordiniert. Dort erhalten Sie eine BID und BAN, die Sie bei der Online-Bewerbung über unser STiNE-Portal eingeben müssen.
Der Ablauf des DoSV ist unter www.uni-hamburg.de/dosv ausführlich erklärt.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
das sind zwei verschiedene Wege des Hochschulzugangs.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung und 3 Jahre Berufserfahrung sind die Voraussetzung, um an der Eingangsprüfung teilzunehmen. Dies ist der Hochschulzugang nach §38 des Hamburg Hochschulgesetzes (HmbHG): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Sie haben nach §37 HmbHG durch die Fortbildungsprüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin bereits eine direkte Hochschulzugangsberechtigung ohne vorherige Prüfung und ohne dass Berufserfahrung nötig wäre - wobei es natürlich kein Problem ist, wenn diese vorhanden ist: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Sie können sich also bereits für das Wintersemester 2017/18 bewerben. Im Falle einer Zulassung ist zur Immatrikulation ein Nachweis über die Teilnahme an einer Studienfachberatung vorzulegen.
Ein Anteil von bis zu 10 % der Studienplätze wird vorab für beruflich Qualifizierte vergeben (im Studiengang Sozialökonomie BA sind es 40%).
Die Universität Hamburg bietet den Studiengang Sozialpädagogik nicht an. Da Sie sich pro Bewerbungsphase auch nur für einen Studiengang bewerben können, ist das vermutlich eher unkritisch.
Für den Studiengang BSc Psychologie ist eine Registrierung bei hochschulstart.de erforderlich, das Auswahlverfahren wird im Dialogorientierten ServiceVerfahren (DoSV) koordiniert. Dort erhalten Sie eine BID und BAN, die Sie bei der Online-Bewerbung über unser STiNE-Portal eingeben müssen.
Der Ablauf des DoSV ist unter www.uni-hamburg.de/dosv ausführlich erklärt.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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