Hallo liebes Team,
ich habe gerade mein Abitur mit dem Durchschnitt 1,4 abgelegt und würde unheimlich gern die Universität Hamburg besuchen, um Psychologie zu studieren.
Da ich aber ab September 9 Monate ins Ausland gehen werde, bin ich mir nicht genau sicher, wie ich das mit meiner Bewerbung handhaben soll.
Einsteigen wollen würde ich also im Bestfall im Wintersemester 2018, also nach meiner Reise. Da mein Abitur aber „nur“ den Schnitt von 1,4 hat, wäre es vielleicht sinnvoller, sich schon vorher einzuschreiben, damit ich nicht auf die Gefahr laufe, noch ein halbes Jahr länger warten zu müssen.
Also nun meine Frage an Sie: Ist es sinnvoll, sich jetzt schon / zum nächsten Semester zu bewerben, oder reicht es kurzfristig aus? Ich weiß zwar, dass der NC jedes Jahr unterschiedlich ist, aber habe trotzdem Angst, dass meiner auf die Schnelle nicht ausreicht. Deswegen denke ich über Wartesemester nach, weil ich auch nicht genau weiß, ob man sich seine Platz „warmhalten“ kann - also wenn ich schon direkt nach meiner Bewerbung angenommen werde, dann trotzdem sagen kann, dass ich erst 6 Monate später anfangen möchte.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und Zeit.
Mit freundlichem Gruß
Liebe Frau Johansen,
wenn Sie sich in diesem Zulassungsverfahren zum Wintersemester 17/18 bewerben und einen Studienplatz erhalten, dann müssen Sie das Studium auch aufnehmen. Ein „Warmhalten“ eines Studienplatzes für ein Semester ohne den Besuch einer Lehrveranstaltung ist nicht möglich.
Der NC-Wert für den Studiengang Psychologie der letzten Zulassungsverfahren lag konstant bei 1,4. Das schließt natürlich nicht aus, dass sich der NC in diesem oder nächsten Zulassungsverfahren ändern kann, da der NC u.a. von der Anzahl der vom Fachbereich zur Verfügung gestellten Studienplätze und der Anzahl der Bewerbungen abhängt.
Wenn Sie gerade Ihr Abitur abgeschlossen haben, sind die 9 Monate im Ausland bezüglich der Wartezeit für Ihre Bewerbung nicht ausschlaggebend. In den letzten Zulassungsverfahren waren konstant 10 Wartesemester nötig, um dann eine Chance in der Wartezeitquote durch ein Losverfahren zu erhalten.
Um Missverständnisse zu vermeiden, noch ein paar Informationen zu den Wartezeiten: Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer privaten deutschen oder einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester.
Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben.
Von daher ist es eher eine Abwägung zwischen a)jetzt bewerben und im Wintersemester direkt das Studium starten und b) erst im nächsten Zulassungsverfahren bewerben und im Wintersemester 18/19 mit dem Studium beginnen. In beiden Fällen ist es ungünstig für Sie, wenn der NC-Wert sich verringert - das ist aber nicht voraussagbar.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie sich in diesem Zulassungsverfahren zum Wintersemester 17/18 bewerben und einen Studienplatz erhalten, dann müssen Sie das Studium auch aufnehmen. Ein „Warmhalten“ eines Studienplatzes für ein Semester ohne den Besuch einer Lehrveranstaltung ist nicht möglich.
Der NC-Wert für den Studiengang Psychologie der letzten Zulassungsverfahren lag konstant bei 1,4. Das schließt natürlich nicht aus, dass sich der NC in diesem oder nächsten Zulassungsverfahren ändern kann, da der NC u.a. von der Anzahl der vom Fachbereich zur Verfügung gestellten Studienplätze und der Anzahl der Bewerbungen abhängt.
Wenn Sie gerade Ihr Abitur abgeschlossen haben, sind die 9 Monate im Ausland bezüglich der Wartezeit für Ihre Bewerbung nicht ausschlaggebend. In den letzten Zulassungsverfahren waren konstant 10 Wartesemester nötig, um dann eine Chance in der Wartezeitquote durch ein Losverfahren zu erhalten.
Um Missverständnisse zu vermeiden, noch ein paar Informationen zu den Wartezeiten: Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer privaten deutschen oder einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester.
Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben.
Von daher ist es eher eine Abwägung zwischen a)jetzt bewerben und im Wintersemester direkt das Studium starten und b) erst im nächsten Zulassungsverfahren bewerben und im Wintersemester 18/19 mit dem Studium beginnen. In beiden Fällen ist es ungünstig für Sie, wenn der NC-Wert sich verringert - das ist aber nicht voraussagbar.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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