Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe an der Kleemannschule in Kiel den Kaufmännischen Assistenten mit Schwerpunkt Fremdsprachen absolviert und anschließend eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel gemacht.
Meine Frage wäre nun ob ich dadurch berechtigt bin an ihrer Uni zu studieren.
Mfg
Liebe(r) Phanta,
es gibt an der Uni Hamburg einen Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur, der für alle Studiengänge gilt. Dafür müssen Sie allerdings drei Jahre Berufstätigkeit nach Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung mitbringen. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für diese Eignungsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend drei Jahre Berufstätigkeit in Vollzeit. Eine Teilzeitbeschäftigung verlängert die Zeit entsprechend.
Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aetige.pdf.
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für einen bestimmten Studiengang. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich schließlich in der Bewerbungsfrist um einen Studienplatz bewerben. Hierbei muss man jedoch beachten, dass die Studiengänge in der Regel nicht zulassungsfrei sind. Das bedeutet, Sie müssen eine bestimmte Note erreichen (in Ihrem Fall wäre das die Note der §38-Eingangsprüfung), um einen Studienplatz zu erhalten. Wenn Sie über die Eingangsprüfung eine HZB erhalten, fällt Ihre Bewerbung in die Quote für die beruflich Qualifizierten.
Eine weitere Möglichkeit ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung (wie z.B. eine Meisterprüfung). Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen erwirbt man eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Nähere Informationen dazu, sowie eine Liste der bereits anerkannten Fortbildungsabschlüsse finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html. Ihre Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel ist keine anerkannte Fortbildungsprüfung. Ihre erste Ausbildung (Kaufmännischer Assistent mit Schwerpunkt Fremdsprachen) ist nicht in der Liste mit den bereits anerkannten Fortbildungsabschlüssen enthalten. Ob diese Ausbildung dennoch das Kriterium der Fortbildungsprüfung erfüllt, müsste im Einzelfall geprüft werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Team Bewerbung und Zulassung unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ssung.html.
Weiterhin erwerben Sie auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, wenn Sie ein Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern an einer Fachhochschule (in Hamburg z.B. an der HAW Hamburg) abschließen, für die Sie mit Ihrem Abschluss einen Zugang haben.
Sollten diese Möglichkeiten für Sie nicht in Betracht kommen, bleibt Ihnen für eine Bewerbung an der Uni Hamburg nur die Möglichkeit, das Abitur nachzuholen. In anderen Bundesländern gibt es aber teilweise andere Konditionen des Hochschulzugangs, die eventuell mit Ihren Voraussetzungen günstiger sind. Informationen dazu finden Sie hier: http://www.hochschulkompass.de/studium/ ... bitur.html. Sollten Sie Rückfragen dazu haben, müssen Sie sich direkt an die Hochschulen der anderen Bundesländer wenden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
es gibt an der Uni Hamburg einen Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur, der für alle Studiengänge gilt. Dafür müssen Sie allerdings drei Jahre Berufstätigkeit nach Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung mitbringen. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für diese Eignungsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend drei Jahre Berufstätigkeit in Vollzeit. Eine Teilzeitbeschäftigung verlängert die Zeit entsprechend.
Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aetige.pdf.
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für einen bestimmten Studiengang. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich schließlich in der Bewerbungsfrist um einen Studienplatz bewerben. Hierbei muss man jedoch beachten, dass die Studiengänge in der Regel nicht zulassungsfrei sind. Das bedeutet, Sie müssen eine bestimmte Note erreichen (in Ihrem Fall wäre das die Note der §38-Eingangsprüfung), um einen Studienplatz zu erhalten. Wenn Sie über die Eingangsprüfung eine HZB erhalten, fällt Ihre Bewerbung in die Quote für die beruflich Qualifizierten.
Eine weitere Möglichkeit ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung (wie z.B. eine Meisterprüfung). Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen erwirbt man eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Nähere Informationen dazu, sowie eine Liste der bereits anerkannten Fortbildungsabschlüsse finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html. Ihre Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel ist keine anerkannte Fortbildungsprüfung. Ihre erste Ausbildung (Kaufmännischer Assistent mit Schwerpunkt Fremdsprachen) ist nicht in der Liste mit den bereits anerkannten Fortbildungsabschlüssen enthalten. Ob diese Ausbildung dennoch das Kriterium der Fortbildungsprüfung erfüllt, müsste im Einzelfall geprüft werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Team Bewerbung und Zulassung unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ssung.html.
Weiterhin erwerben Sie auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, wenn Sie ein Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern an einer Fachhochschule (in Hamburg z.B. an der HAW Hamburg) abschließen, für die Sie mit Ihrem Abschluss einen Zugang haben.
Sollten diese Möglichkeiten für Sie nicht in Betracht kommen, bleibt Ihnen für eine Bewerbung an der Uni Hamburg nur die Möglichkeit, das Abitur nachzuholen. In anderen Bundesländern gibt es aber teilweise andere Konditionen des Hochschulzugangs, die eventuell mit Ihren Voraussetzungen günstiger sind. Informationen dazu finden Sie hier: http://www.hochschulkompass.de/studium/ ... bitur.html. Sollten Sie Rückfragen dazu haben, müssen Sie sich direkt an die Hochschulen der anderen Bundesländer wenden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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