Wartesemester Berücksichtigung
Verfasst: Fr 23. Jun 2017, 16:21
Hallo,
ich möchte gerne vor dem Absenden meiner Bewerbung kurz auf Nummer Sicher gehen, dass alle benötigten Angaben von mir gemacht wurden.
Ich bewerbe mich für das Studium Ostasien: Japanologie zum WiSe 2017/18. Meine Abiturnote liegt unter dem NC der letzten Jahre, daher setze ich auf meine Wartesemester. Soweit ich das richtig verstehe habe ich seit dem Abitur 2013 8 Wartesemester gesammelt, richtig?
Dabei war ich von 2014 bis 2017 auch an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, jedoch zählen diese Jahre ebenfalls als Wartesemester meines Wissens nach.
Meine Hauptfrage ist nun ob ich an irgendeiner Stelle besonders auf meine Wartesemesteranzahl hinweisen muss, oder ob das einfach aus dem Datum meiner Hochschulzugangsberechtigung hervorgeht. Ich frage nur deshalb, weil ja die Abiturnote auch von mir angegeben wird, die Wartesemester jedoch nicht. Ich möchte nur sicherstellen, dass ich alle nötigen Angaben für die Berücksichtigung meiner 8 Wartesemester gemacht habe. Denn laut der NC-Werte der Wartesemester in den bisherigen Jahren brauche ich die wohl auch.
Eine kleine Zusatzfrage: Ich muss ja auch in meinem Nebenfach angenommen werden. Besteht die Gefahr dass man auch in einem zulassungsfreien Nebenfach nicht angenommen werden kann? Und was geschieht, wenn man nun im Hauptfach angenommen wird, jedoch ein keinem seiner 3 Nebenfachwünsche? Hat man dann noch die Chance auf ein anderes Nebenfach auszuweichen?
Vielen Dank im vorraus!
Nico
ich möchte gerne vor dem Absenden meiner Bewerbung kurz auf Nummer Sicher gehen, dass alle benötigten Angaben von mir gemacht wurden.
Ich bewerbe mich für das Studium Ostasien: Japanologie zum WiSe 2017/18. Meine Abiturnote liegt unter dem NC der letzten Jahre, daher setze ich auf meine Wartesemester. Soweit ich das richtig verstehe habe ich seit dem Abitur 2013 8 Wartesemester gesammelt, richtig?
Dabei war ich von 2014 bis 2017 auch an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, jedoch zählen diese Jahre ebenfalls als Wartesemester meines Wissens nach.
Meine Hauptfrage ist nun ob ich an irgendeiner Stelle besonders auf meine Wartesemesteranzahl hinweisen muss, oder ob das einfach aus dem Datum meiner Hochschulzugangsberechtigung hervorgeht. Ich frage nur deshalb, weil ja die Abiturnote auch von mir angegeben wird, die Wartesemester jedoch nicht. Ich möchte nur sicherstellen, dass ich alle nötigen Angaben für die Berücksichtigung meiner 8 Wartesemester gemacht habe. Denn laut der NC-Werte der Wartesemester in den bisherigen Jahren brauche ich die wohl auch.
Eine kleine Zusatzfrage: Ich muss ja auch in meinem Nebenfach angenommen werden. Besteht die Gefahr dass man auch in einem zulassungsfreien Nebenfach nicht angenommen werden kann? Und was geschieht, wenn man nun im Hauptfach angenommen wird, jedoch ein keinem seiner 3 Nebenfachwünsche? Hat man dann noch die Chance auf ein anderes Nebenfach auszuweichen?
Vielen Dank im vorraus!
Nico