Hallo!
Ist es möglich, Japanologie in Teilzeit zu studieren?
(Wenn man Kinder unter 18 betreuen muss).
Liebe(r) Fraggle,
ein Grund für einen Antrag auf Teilzeit ist die notwendige Betreuung oder Pflege eines Kindes (unter 18 Jahren) oder eines sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen.
Ich gehe davon aus, dass es um die Betreuung der eigenen Kinder geht. Falls nicht, kommt vielleicht der Grund der Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden für Sie in Frage.
Weitere Informationen zum Teilzeitstudium den Antrag finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
ein Grund für einen Antrag auf Teilzeit ist die notwendige Betreuung oder Pflege eines Kindes (unter 18 Jahren) oder eines sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen.
Ich gehe davon aus, dass es um die Betreuung der eigenen Kinder geht. Falls nicht, kommt vielleicht der Grund der Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden für Sie in Frage.
Weitere Informationen zum Teilzeitstudium den Antrag finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Lieber Herr Gautzsch,
ja, es sind meine eigenen Kinder, die ich betreue.
Ich hatte mich nur gefragt, ob Teilzeit auch beim Fach Japanologie möglich ist. Zu diesem spezifischen Fach habe ich online keine Info gefunden.
Herzliche Grüße
Fraggle
ja, es sind meine eigenen Kinder, die ich betreue.
Ich hatte mich nur gefragt, ob Teilzeit auch beim Fach Japanologie möglich ist. Zu diesem spezifischen Fach habe ich online keine Info gefunden.
Herzliche Grüße
Fraggle
Liebe(r) Fraggle,
gut, dass Sie nochmal nachgefragt haben. Die Informationen finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 140709.pdf (Seite 14 – Zu § 4 Absatz 6).
Der Bachelorstudiengang Ostasien / Schwerpunkt Japanologie bildet bezüglich des Teilzeitstudiums eine Ausnahme.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
gut, dass Sie nochmal nachgefragt haben. Die Informationen finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 140709.pdf (Seite 14 – Zu § 4 Absatz 6).
Der Bachelorstudiengang Ostasien / Schwerpunkt Japanologie bildet bezüglich des Teilzeitstudiums eine Ausnahme.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg