Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere momentan an der Universität Stuttgart Kunstgeschichte und Philosophie im Bachelor, wobei Kunstgeschichte mein Hauptfach ist. Hier befinde ich mich im 8ten Fachsemester und schreibe gerade an meiner Bachelorarbeit. Danach würde ich gerne im Wintersemester mit einem Master in Philosophie anschließen und habe gelesen, dass das an Ihre Universität auch möglich ist wenn Philosophie nicht im Hauptfach studiert wurde, aber gewisse andere Voraussetzungen erfüllt sind.
Nun würde ich gerne wissen ob ich diese Voraussetzungen erfülle, ob es eventuell möglich ist auch Kurse aus meinem Hauptfach Kunstgeschichte anzurechnen, ob eine Bewerbung für das kommende Semester sinnvoll und überhaupt schon möglich ist.
Mit Beendigung meines Studiums werde ich 42 Leistungspunkte im Fach Philosophie erfüllt haben. Da ich im kommenden Semester noch meine mündliche Prüfung ablegen muss, werde ich auch im nächsten Semester noch an der Universität Stuttgart eingeschrieben sein, weshalb ich nicht weiß, ob eine Bewerbung zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist.
Gerne würde ich auch, bevor ich mein Studium an der Universität Hamburg offiziell beginne, erst einmal ein Semester Kurse besuchen, um die fehlenden 18 Leistungspunkte nachzuholen, falls es nicht möglich seinen sollte eventuell Leistungspunkte durch Kunstgeschichtsseminare abzudecken. Gibt es eventuell eine Möglichkeit gibt dies zuerst zutun und sich danach offiziell für den Master zu bewerben oder sich zu immatrikulieren?
Das sind jetzt vielleicht etwas viele Fragen und ich weiß nicht, ob diese jetzt so einfach mal beantwortet werden können, aber vielleicht können Sie mir weiter helfen, oder mir einen Ansprechpartner nennen an den ich mich mit meinen Fragen wenden kann. Herzlichen Dank im Voraus.
Mit besten Grüßen
Cosima Probst
Liebe Frau Probst,
die Bewerbungsinformationen und Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Philosophie finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... sophie.pdf.
Dort steht, wie Sie richtig geschrieben haben, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, sich mit einem Nebenfachstudium Philosophie für den Masterstudiengang zu bewerben. Dazu müssen Sie mindestens 60 fachspezifische Leistungspunkte erbracht haben.
Von diesen 60 fachspezifischen Leistungspunkten können Sie maximal 18 Leistungspunkte während des Masterstudiums im Wahlbereich nachholen. Das bedeutet, dass Sie während des Masterstudiums im Wahlbereich mindestens 18 fachspezifische Leistungspunkte erwerben müssen. Wenn Sie die 18 fachspezifischen Leistungspunkte im Masterstudium nachholen, ist es ausreichend minimal 42 Leistungspunkte zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen.
Da Sie nach Ihren Aussagen erst nach Beendigung Ihres Studiums die 42 notwendigen Leistungspunkte im Fach Philosophie nachweisen können und Ihr Studium noch nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist für das aktuelle Zulassungsverfahren abgeschlossen haben, erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht, da die 42 Leistungspunkte zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen müssen.
Ob Leistungen aus Ihrem Hauptfach Kunstgeschichte angerechnet werden können, entscheidet der Fachbereich Philosophie selbst, da der Fachbereich das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang durchführt und dieser fachlich beurteilen kann, ob Leistungen aus der Kunstgeschichte fachspezifisch der Philosophie zugeordnet werden können.
Die Möglichkeit vor dem Studium Veranstaltungen zu besuchen und Leistungspunkte zu erwerben, um fehlende Leistungspunkte nachzuholen, gibt es an der Uni Hamburg nicht.
Wenn Sie sich im aktuellen Zulassungsverfahren für den Masterstudiengang Philosophie bewerben, aber Ihr Bachelorzeugnis der anderen Uni zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, können Sie sich mit einem aktuellen Transcript of Records mit einer vorläufigen Durchschnittsnote bewerben. Sie müssen aber Ihr Bachelorstudium an der anderen Uni bis zum Ende des ersten Mastersemesters abgeschlossen haben.
Hinweis: Der Masterstudiengang wird zum Winter- und zum Sommersemester angeboten. Falls Ihre Bewerbung im aktuellen Zulassungsverfahren nicht erfolgreich sein sollte, weil zum Beispiel der Fachbereich keine Leistungen aus dem Bereich Kunstgeschichte als fachspezifisch anerkennt und Sie somit noch nicht die notwendigen 42 Leistungspunkte mitbringen, können Sie sich dann gerne wieder zum Sommersemester (Bewerbungsfrist 01.12. – 15.01.) erneut bewerben.
Herzlichen Gruß und viel Erfolg
Michael Gautzsch
die Bewerbungsinformationen und Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Philosophie finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... sophie.pdf.
Dort steht, wie Sie richtig geschrieben haben, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, sich mit einem Nebenfachstudium Philosophie für den Masterstudiengang zu bewerben. Dazu müssen Sie mindestens 60 fachspezifische Leistungspunkte erbracht haben.
Von diesen 60 fachspezifischen Leistungspunkten können Sie maximal 18 Leistungspunkte während des Masterstudiums im Wahlbereich nachholen. Das bedeutet, dass Sie während des Masterstudiums im Wahlbereich mindestens 18 fachspezifische Leistungspunkte erwerben müssen. Wenn Sie die 18 fachspezifischen Leistungspunkte im Masterstudium nachholen, ist es ausreichend minimal 42 Leistungspunkte zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen.
Da Sie nach Ihren Aussagen erst nach Beendigung Ihres Studiums die 42 notwendigen Leistungspunkte im Fach Philosophie nachweisen können und Ihr Studium noch nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist für das aktuelle Zulassungsverfahren abgeschlossen haben, erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht, da die 42 Leistungspunkte zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen müssen.
Ob Leistungen aus Ihrem Hauptfach Kunstgeschichte angerechnet werden können, entscheidet der Fachbereich Philosophie selbst, da der Fachbereich das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang durchführt und dieser fachlich beurteilen kann, ob Leistungen aus der Kunstgeschichte fachspezifisch der Philosophie zugeordnet werden können.
Die Möglichkeit vor dem Studium Veranstaltungen zu besuchen und Leistungspunkte zu erwerben, um fehlende Leistungspunkte nachzuholen, gibt es an der Uni Hamburg nicht.
Wenn Sie sich im aktuellen Zulassungsverfahren für den Masterstudiengang Philosophie bewerben, aber Ihr Bachelorzeugnis der anderen Uni zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, können Sie sich mit einem aktuellen Transcript of Records mit einer vorläufigen Durchschnittsnote bewerben. Sie müssen aber Ihr Bachelorstudium an der anderen Uni bis zum Ende des ersten Mastersemesters abgeschlossen haben.
Hinweis: Der Masterstudiengang wird zum Winter- und zum Sommersemester angeboten. Falls Ihre Bewerbung im aktuellen Zulassungsverfahren nicht erfolgreich sein sollte, weil zum Beispiel der Fachbereich keine Leistungen aus dem Bereich Kunstgeschichte als fachspezifisch anerkennt und Sie somit noch nicht die notwendigen 42 Leistungspunkte mitbringen, können Sie sich dann gerne wieder zum Sommersemester (Bewerbungsfrist 01.12. – 15.01.) erneut bewerben.
Herzlichen Gruß und viel Erfolg
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
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