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Art der Hochschulzugangsberechtigung

Verfasst: Mo 3. Jul 2017, 13:04
von Start17
Moin moin,

wenn ich mein Abitur an einer "Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe" in Deutschland gemacht habe, ist das dann bei der "Art der Hochschulzugangsberechtigung":

A: Gymnasium (aHR)
B: Gesamtschule (allgemeine Hochschulreife)

Nicht, dass sich hier ein Formfehler einschleicht.

Vielen Dank und liebe Grüße,
Lukas

Re: Art der Hochschulzugangsberechtigung

Verfasst: Mo 3. Jul 2017, 16:56
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Lieber Lukas,

bitte tragen Sie bei der Bewerbung "Gesamtschule (allgemeine Hochschulreife)" ein. Ein Formfehler wird sich nicht einschleichen, da Ihre Hochschulzugangsberechtigung überprüft wird. Das wichtigste ist, dass Sie über eine allgemeine Hochschulreife verfügen.

Herzlichen Gruß und viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung.

Michael Gautzsch