§43 hmbHG Begründung bei Fachwechsel nach 3. Semester
Verfasst: Di 4. Jul 2017, 10:30
Hallo!
In dem §43 ABS.2 HmbHG steht geschrieben: (2) Ein Studiengangswechsel nach Beginn des dritten Semesters ist nur mit Begründung zulässig und bedarf der Zustimmung der Hochschule. Die Hochschulen regeln das Nähere durch Satzung (Immatrikulationsordnung).
Ich möchte mein Studiengang von dem Fach Rechtswissenschaft zu Politikwissenschaft wechseln. Ich studiere allerdings gerade im 4. Semester Jura. Heißt das ich muss eine zusätzliche Begründung abgeben, warum ich wechseln möchte?
Würde mich sehr über eine zeitnahe Antwort freuen!
Laureen
In dem §43 ABS.2 HmbHG steht geschrieben: (2) Ein Studiengangswechsel nach Beginn des dritten Semesters ist nur mit Begründung zulässig und bedarf der Zustimmung der Hochschule. Die Hochschulen regeln das Nähere durch Satzung (Immatrikulationsordnung).
Ich möchte mein Studiengang von dem Fach Rechtswissenschaft zu Politikwissenschaft wechseln. Ich studiere allerdings gerade im 4. Semester Jura. Heißt das ich muss eine zusätzliche Begründung abgeben, warum ich wechseln möchte?
Würde mich sehr über eine zeitnahe Antwort freuen!
Laureen