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Bachelorstudiengang Kopie der Hochschulzugangsberechtigung

Verfasst: Di 4. Jul 2017, 11:16
von rhellert
Guten Tag,
meine Frage lautet: Muss meine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, bei Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang, amtlich beglaubigt sein?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Bachelorstudiengang Kopie der Hochschulzugangsberechtigung

Verfasst: Di 4. Jul 2017, 16:29
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe(r) rhellert,

für die Bewerbung für einen Bachelorstudiengang an der Uni Hamburg müssen Sie noch keine Unterlagen einreichen, wenn Sie nicht in eine der drei Ausnahmegruppen fallen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lagen.html.

Wenn Sie in eine der drei Ausnahmegruppen fallen, reicht es die notwendigen Unterlagen in einfacher Kopie einzureichen.

Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, sind aber dann in jedem Fall die Unterlagen zur Einschreibung an der Uni Hamburg in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.

Eine Checkliste der zur Einschreibung einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.

Hinweise zur amtlichen Beglaubigung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... igung.html.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch