Semesterunterlagen nach Masterbescheinigung
Verfasst: Di 4. Jul 2017, 16:05
Guten Tag
Meine Frage richtet sich an den Ablauf nach dem 16.08. ab dem Zeitpunkt wo man den Zulassungsbescheid erhält.
Wenn man die Immatrikulationsdokumente (Antrag, Krankenversicherungsnachweis ect.) fristgerecht abgegeben hat, erhält man danach zeitnah den Zahlungsträger um den Semesterbeitrag überweisen zu können? Oder erhält man den schon vorher?
Man muss sich dann ja auch zügig für die Kurse im Master anmelden und das geht ja nur wenn man den Semesterbeitrag überwiesen hat.
Meine Frage richtet sich an den Ablauf nach dem 16.08. ab dem Zeitpunkt wo man den Zulassungsbescheid erhält.
Wenn man die Immatrikulationsdokumente (Antrag, Krankenversicherungsnachweis ect.) fristgerecht abgegeben hat, erhält man danach zeitnah den Zahlungsträger um den Semesterbeitrag überweisen zu können? Oder erhält man den schon vorher?
Man muss sich dann ja auch zügig für die Kurse im Master anmelden und das geht ja nur wenn man den Semesterbeitrag überwiesen hat.