ehr geehrte Damen und Herren,
ich plane mich zum kommenden Wintersemester um einen Master-Studienplatz in Bewegungswissenschaften zu bewerben und habe nun drei Fragen, von denen ich hoffe, dass Sie sie mir beantworten können.
Zum einen, kann man einen Studienfach-bezogenen Arbeitsvertrag als Härtefall aus wirtschaftlichen Gründen anführen bzw. hat diese Argumentation Aussicht auf Erfolg?
Und zur zweiten: Kann ein Härtefall-Antrag auch zum Nachteil für mich werden?
Das heißt, wenn meine "Härte" innerhalb der %-Quote für Härtefälle nicht stark genug ist und ich dadurch keinen Platz bekomme, werde ich dann trotzdem im ganz normalen nc-basierten Zulassungsverfahren mit berücksichtigt und falls der nc ausreicht, ganz normal zugelassen oder bin ich mit einem ggf. abgelehnten Härtefallantrag aus der der normalen Bewerbung ausgeschlossen?
Denn dann könne der Antrag ja auch zum Nachteil werden.
Vom Ablauf her würde ich bei der online-Bewerbung der Härtefall-Antrag online mit stellen und dessen ausgedruckte Version+andere Antragsformulare einschicken. Müsste da nicht nur der elektronische Antrag, sondern auch die Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen oder reicht dies online u d wenige Tage danach in gedruckter Form.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen und bedanke mich im Vorwege für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen,
Franziska Albrecht