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Bedingungen Zweitstudium

Verfasst: Mo 15. Jun 2015, 17:05
von Alica
Hallo,

ich mache aktuell meinen Bachelor in Sozialwissenschaften an einer anderen Uni.

Ich überlege, daran einen zweiten Bachelor anzuschließen. Es ist ja üblich, dass dies nur mit einer besonderen Begründung und auf Basis der Bachelornote möglich ist.

Jetzt habe ich auf ihrer Website gelesen, dass das in Hamburg anders ist und möchte mich absichern: Kann ich z.B. Rechtswissenschaften oder Psychologie in Hamburg als Zweitstudium studieren und bei der Zulassung zählt nur meine Abiturnote?

Ist es außerdem generell möglich, dass - wenn es passt (Bsp. Statistik) - Module aus dem Erststudium angerechnet werden?

Vielen Dank!

Re: Bedingungen Zweitstudium

Verfasst: Mo 15. Jun 2015, 20:49
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Alica,

Das ist richtig - Sie können sich an der Uni Hamburg ohne eine Begründung und mit Ihrer Abiturnote für ein Zweitstudium bewerben. Eine Bewerbung mit der Bachelornote ist ebenfalls möglich, Sie können hier aber selbst auswählen, mit welcher Note Sie sich bewerben möchten.

Die einzige Ausnahme stellen auch an der Uni Hamburg die Studiengänge dar, für die die Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt, d.h. Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen i.d.R. für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Sollten also z.B. gleichwertige Statistikmodule in Ihrem vorherigen Studium enthalten gewesen sein, wären diese ungeachtet des Studiengangs anrechenbar.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling