Bearbeitet Fehlversuche, Fachrichtungswechsel
Hallo liebes Forum Team,

Ich habe an einer anderen Universität Informatik studiert und mich im dritten Semester entschieden das Studium abzubrechen. Ich habe mich nicht direkt exmatrikuliert, sondern mich am Ende des Semesters zwangsexmatrikulieren lassen.

Meine Frage wäre nun, ob ich trotzdem nun Informatik als Nebenfach wählen kann, obwohl ich nicht alle Plichtkurse (des Informatikstudiengangs) in den ersten 3 Semestern erfolgreich abgeschlossen habe.

Vielen Dank im Voraus.
Re: Fehlversuche, Fachrichtungswechsel
Liebe(r) 한국어전공,

entscheidend für die Beantwortung ist nicht, ob Sie alle Pflichtkurse erfolgreich im Studiengang Informatik abgeschlossen haben oder exmatrikuliert sind, sondern ob Sie eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben. Nur wenn Sie eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben, kann dies Auswirkungen für eine Zulassung im Nebenfach Informatik an der Uni Hamburg haben.

Aber auch hier gibt es noch eine Einschränkung.
Wenn Sie eine Prüfungsleistung im Informatikstudium endgültig nicht bestanden haben, müssen Sie vom Fachbereich Informatik an der Uni Hamburg prüfen lassen, ob diese endgültig nicht bestandene Prüfungsleistung ein verpflichtender Bestandteil des Nebenfachstudiums Informatik an der Uni Hamburg ist. Den Kontakt zum Fachbereich Informatik finden Sie unter: https://www.inf.uni-hamburg.de/studies/orga/stb.html.

Wenn eine endgültig nicht bestandene Prüfungsleistung ein verpflichtender Bestandteil im Nebenfachstudium Informatik an der Uni Hamburg ist, dann dürfen Sie sich nicht mehr für das das Nebenfach Informatik an der Uni Hamburg bewerben. Wenn eine endgültig nicht bestandene Prüfungsleistung kein verpflichtender Bestandteil im Nebenfachstudium Informatik an der Uni Hamburg ist, dann können Sie sich trotzdem für das Nebenfach Informatik an der Uni Hamburg bewerben.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Fehlversuche, Fachrichtungswechsel
Vielen Dank für ihre Antwort Herr Gautzsch.
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