Zuletzt geändert von CansuOzden am Di 10. Dez 2019, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Frau Özden,
zu 1:
Sie können sich auch mit einem abgeschlossenen Medizinstudium problemlos für einen zweiten Studiengang als Studienanfängerin an der Uni Hamburg bewerben. Im Zulassungsverfahren an der Uni Hamburg wird keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitbewerber/innen getroffen. Anmerkung: Beim Studiengang Medizin ist dies anders geregelt und Sie müssen ein Zweitstudium gesondert begründen, von daher vielleicht Ihre Nachfrage. Aber für Studiengänge, für die Sie sich an der Uni Hamburg direkt bewerben, ist kein Unterschied zwischen Erst- und Zweitbewerber/innen vorgesehen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tudium.pdf (erster Absatz auf der Seite 1).
Zu 2:
Bei einem Vollzeitstudium liegt Ihre Arbeits- und Studienzeitbalance in Ihrer Selbstverantwortung. Es gibt an der Uni Hamburg keine Regelung, die besagt, dass man bei einer Vollbeschäftigung Teilzeit studieren muss. Ein Studium und eine Beschäftigung in Vollzeit sind allerdings erfahrungsgemäß nicht zu empfehlen.
Zu 3:
Die eine generelle Möglichkeit Pflichtveranstaltungen gebündelt am Ende oder während des Semesters nachzuholen besteht an der Uni Hamburg nicht. Es gibt zwar einige Lehrveranstaltungen, die auch als Blockseminare angeboten werden, aber das sind eher die Ausnahmen. Hierzu sollten Sie sich aber dann im entsprechenden Fachbereich erkundigen: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html.
Zu 4:
Anrechnungen werden vom Fachbereich vorgenommen. Ob es möglich ist Ihre Sprachkenntnisse für Module oder Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen, sollten Sie daher direkt im Fachbereich nachfragen.
Zu 5:
Ein solches von Ihnen angedeutete Kopplungsverbot gib es an der Uni Hamburg nicht. Sie können das Hauptfach Spanisch gerne mit den Nebenfächern Anglistik oder Italienisch kombinieren.
Noch ein kleiner Tipp: Sie können den Bachelorstudiengang auch in Teilzeit studieren: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html. Es gibt keine Regelung an der Uni Hamburg, die besagt, dass Sie im Teilzeitstudium nur eine bestimmte (maximale) Anzahl an Leistungen erwerben oder nur eine bestimmte Anzahl an Veranstaltungen besuchen dürfen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
zu 1:
Sie können sich auch mit einem abgeschlossenen Medizinstudium problemlos für einen zweiten Studiengang als Studienanfängerin an der Uni Hamburg bewerben. Im Zulassungsverfahren an der Uni Hamburg wird keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitbewerber/innen getroffen. Anmerkung: Beim Studiengang Medizin ist dies anders geregelt und Sie müssen ein Zweitstudium gesondert begründen, von daher vielleicht Ihre Nachfrage. Aber für Studiengänge, für die Sie sich an der Uni Hamburg direkt bewerben, ist kein Unterschied zwischen Erst- und Zweitbewerber/innen vorgesehen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tudium.pdf (erster Absatz auf der Seite 1).
Zu 2:
Bei einem Vollzeitstudium liegt Ihre Arbeits- und Studienzeitbalance in Ihrer Selbstverantwortung. Es gibt an der Uni Hamburg keine Regelung, die besagt, dass man bei einer Vollbeschäftigung Teilzeit studieren muss. Ein Studium und eine Beschäftigung in Vollzeit sind allerdings erfahrungsgemäß nicht zu empfehlen.
Zu 3:
Die eine generelle Möglichkeit Pflichtveranstaltungen gebündelt am Ende oder während des Semesters nachzuholen besteht an der Uni Hamburg nicht. Es gibt zwar einige Lehrveranstaltungen, die auch als Blockseminare angeboten werden, aber das sind eher die Ausnahmen. Hierzu sollten Sie sich aber dann im entsprechenden Fachbereich erkundigen: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html.
Zu 4:
Anrechnungen werden vom Fachbereich vorgenommen. Ob es möglich ist Ihre Sprachkenntnisse für Module oder Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen, sollten Sie daher direkt im Fachbereich nachfragen.
Zu 5:
Ein solches von Ihnen angedeutete Kopplungsverbot gib es an der Uni Hamburg nicht. Sie können das Hauptfach Spanisch gerne mit den Nebenfächern Anglistik oder Italienisch kombinieren.
Noch ein kleiner Tipp: Sie können den Bachelorstudiengang auch in Teilzeit studieren: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html. Es gibt keine Regelung an der Uni Hamburg, die besagt, dass Sie im Teilzeitstudium nur eine bestimmte (maximale) Anzahl an Leistungen erwerben oder nur eine bestimmte Anzahl an Veranstaltungen besuchen dürfen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Zuletzt geändert von CansuOzden am Di 10. Dez 2019, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.
Zuletzt geändert von CansuOzden am Di 10. Dez 2019, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Frau Özden,
der Bachelorstudiengang Spanisch wird nur zum Wintersemester angeboten und die Bewerbungsfrist ist 01.06. – 15.07.
Wenn Sie sich für eine Modulprüfung anmelden und sich nicht wieder rechtzeitig abmelden, müssen Sie die Modulprüfung absolvieren. Wenn Sie eine Modulprüfung endgültig nicht bestehen, können Sie den Studiengang nicht weiter studieren.
Bezüglich der Pflichtveranstaltungen empfehle ich Ihnen sich direkt an den Fachbereich zu wenden und sich dort beraten zu lassen, ob es Veranstaltungen gibt, die in einem bestimmten Fachsemester absolviert werden müssen. Das ist in den Fachbereichen teils unterschiedlich geregelt.
Wenn Sie Teilzeit studieren, verlängern sich automatisch die Modulfristen. Wenn zum Beispiel ein Modul in einem Semester abgeschlossen werden muss, verlängert sich die Modullaufzeit i.d.R. auf zwei Semester. So kann man das Studium etwas individueller Planen. Aber auch hier würde ich nochmals den Fachbereich fragen.
Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang Spanisch beträgt 6 Semester. Das bedeutet, dass der Fachbereich sicherstellen muss, dass es möglich ist das Studium in dieser Zeit auch abzuschließen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie auch in 6 Semester mit dem Studium fertig sein müssen. Wenn Sie die Regelstudienzeit überziehen, lassen Sie sich bitte im Fachbereich beraten, da es Auflagen geben kann, z.B. dass Sie im Laufe des achten Semesters verpflichtend zu einer Studienberatung gehen müssen, um den restlichen Studienverlauf zu planen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
der Bachelorstudiengang Spanisch wird nur zum Wintersemester angeboten und die Bewerbungsfrist ist 01.06. – 15.07.
Wenn Sie sich für eine Modulprüfung anmelden und sich nicht wieder rechtzeitig abmelden, müssen Sie die Modulprüfung absolvieren. Wenn Sie eine Modulprüfung endgültig nicht bestehen, können Sie den Studiengang nicht weiter studieren.
Bezüglich der Pflichtveranstaltungen empfehle ich Ihnen sich direkt an den Fachbereich zu wenden und sich dort beraten zu lassen, ob es Veranstaltungen gibt, die in einem bestimmten Fachsemester absolviert werden müssen. Das ist in den Fachbereichen teils unterschiedlich geregelt.
Wenn Sie Teilzeit studieren, verlängern sich automatisch die Modulfristen. Wenn zum Beispiel ein Modul in einem Semester abgeschlossen werden muss, verlängert sich die Modullaufzeit i.d.R. auf zwei Semester. So kann man das Studium etwas individueller Planen. Aber auch hier würde ich nochmals den Fachbereich fragen.
Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang Spanisch beträgt 6 Semester. Das bedeutet, dass der Fachbereich sicherstellen muss, dass es möglich ist das Studium in dieser Zeit auch abzuschließen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie auch in 6 Semester mit dem Studium fertig sein müssen. Wenn Sie die Regelstudienzeit überziehen, lassen Sie sich bitte im Fachbereich beraten, da es Auflagen geben kann, z.B. dass Sie im Laufe des achten Semesters verpflichtend zu einer Studienberatung gehen müssen, um den restlichen Studienverlauf zu planen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Zuletzt geändert von CansuOzden am Di 10. Dez 2019, 19:00, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Frau Özden,
wenn Sie den Bachelorstudiengang Spanisch studieren möchten, ist die Wahl eines Nebenfachs notwendig.
Leider können Sie aber nicht Medizin als Nebenfach wählen. Aber nur als Idee: Es ist möglich auch Biologie als Nebenfach zu wählen. Vielleicht wäre es möglich Leistungen aus Ihrem Medizinstudium für ein Nebenfach Biologie anrechnen zu lassen, sofern die Leistungen vergleichbar sind. Das müssten Sie aber mit dem Fachbereich Biologie klären: https://www.biologie.uni-hamburg.de/stu ... buero.html.
wenn Sie den Bachelorstudiengang Spanisch studieren möchten, ist die Wahl eines Nebenfachs notwendig.
Leider können Sie aber nicht Medizin als Nebenfach wählen. Aber nur als Idee: Es ist möglich auch Biologie als Nebenfach zu wählen. Vielleicht wäre es möglich Leistungen aus Ihrem Medizinstudium für ein Nebenfach Biologie anrechnen zu lassen, sofern die Leistungen vergleichbar sind. Das müssten Sie aber mit dem Fachbereich Biologie klären: https://www.biologie.uni-hamburg.de/stu ... buero.html.
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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