Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meiner Online-Bewerbung zum Lehramt an Berufsschulen wurde ich gefragt "Ob ich im angestrebten Studiengang schon immatrikuliert war." Mein angestrebter Studiengang ist "B.Sc. LA Berufliche Schulen" mit dem Fach "Erziehungswissenschaft/Lehramt", der beruflichen Fachrichtung "Gesundheitswissenschaften" und dem Unterrichtsfach "Englisch".
Des Weiteren wurde erklärt, dass man im Falle einer Übereinstimmung von dem bisherigen Studiengang und Abschluss mit dem angestrebten Studiengang nicht als Studienanfänger gilt und man automatisch vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wird. Tatsächlich habe ich 2 Semester "Lehramt Bachelor (Profil Lehramt)" mit dem 2-Fächer-BA Englisch & Erdkunde studiert, dies jedoch für Gymnasium/Sekundarstufe II. Also eine andere Ausrichtung, die nichts mit Lehramt an Berufsschulen, wie beim angestrebten Studiengang, zu tun hat. Meine Frage ist nun, ob mich diese 2 Semester an der Uni Göttingen für die Bewerbung hier ausschließen, weil es sich um einen identischen Studiengang handelt oder ob die abweichenden Ausrichtungen und die abweichenden Abschlüsse mich weiterhin für die Bewerbung als Studienanfänger qualifizieren.
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
A. Bringmann
Liebe(r) A. Bringmann,
man darf sich an der Uni Hamburg nicht für denselben Studiengang in das erste Fachsemester bewerben, da man dann nicht mehr als Studienanfänger/in gilt. In solchen Fällen bliebe nur eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester, sofern der Fachbereich Studienplätze für höhere Fachsemester anbietet und anrechenbare Leistungen aus dem vorherigen Studium vorliegen.
Bei dem Studiengang Lehramt an Beruflichen Schulen und Ihrem vorherigen Studium handelt es sich aber nicht um denselben Studiengang. Sie können sich also ganz normal für den Studiengang Lehramt an Beruflichen Schulen als Studienanfänger/in bewerben.
In der Bewerbung müssen Sie die Frage, ob Sie schon im angestrebten Studiengang immatrikuliert waren, auf jeden Fall verneinen, da Sie sonst formal vom System von der Bewerbung ausgeschlossen werden.
Die Studienzeit an der anderen Uni erfassen Sie dann ganz normal unter „Angaben zu bisherigen Studien“
Herzlichen Gruß und viel Erfolg bei der Bewerbung.
Michael Gautzsch
man darf sich an der Uni Hamburg nicht für denselben Studiengang in das erste Fachsemester bewerben, da man dann nicht mehr als Studienanfänger/in gilt. In solchen Fällen bliebe nur eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester, sofern der Fachbereich Studienplätze für höhere Fachsemester anbietet und anrechenbare Leistungen aus dem vorherigen Studium vorliegen.
Bei dem Studiengang Lehramt an Beruflichen Schulen und Ihrem vorherigen Studium handelt es sich aber nicht um denselben Studiengang. Sie können sich also ganz normal für den Studiengang Lehramt an Beruflichen Schulen als Studienanfänger/in bewerben.
In der Bewerbung müssen Sie die Frage, ob Sie schon im angestrebten Studiengang immatrikuliert waren, auf jeden Fall verneinen, da Sie sonst formal vom System von der Bewerbung ausgeschlossen werden.
Die Studienzeit an der anderen Uni erfassen Sie dann ganz normal unter „Angaben zu bisherigen Studien“
Herzlichen Gruß und viel Erfolg bei der Bewerbung.
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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