Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist der aktuelle Stand für WS 2017 (die Forenbeiträge sind etwas älter):
Zweitstudium: Werden Gebühren erhoben (ausser Semesterbeitrag)?
Altersgrenze: Gibt es bei der Zulassung eine Altersgrenze, welche?
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüssen
L.C.
Liebe Lillie,
gesonderte Gebühren für ein Zweitstudium gibt es an der Uni Hamburg nicht.
Eine Altersbegrenzung für eine Bewerbung gibt es an der Uni Hamburg nicht. Allerdings müssten Sie, wenn Sie sich für einen der drei Studiengänge Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin über hochschulstart.de bewerben, eine gesonderte Begründung einreichen, insofern Sie über 55 Jahre alt sind: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=191 (unter „Geburtsdatum“).
Noch ein Hinweis: Wenn Sie einen Lehrerberuf mit Verbeamtung anstreben, gibt es zwar keine Altersbegrenzung für ein Lehramtsstudium an der Uni Hamburg, aber die Altersgrenze für Verbeamtungen liegt in Hamburg derzeit bei 42 Jahren.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
gesonderte Gebühren für ein Zweitstudium gibt es an der Uni Hamburg nicht.
Eine Altersbegrenzung für eine Bewerbung gibt es an der Uni Hamburg nicht. Allerdings müssten Sie, wenn Sie sich für einen der drei Studiengänge Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin über hochschulstart.de bewerben, eine gesonderte Begründung einreichen, insofern Sie über 55 Jahre alt sind: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=191 (unter „Geburtsdatum“).
Noch ein Hinweis: Wenn Sie einen Lehrerberuf mit Verbeamtung anstreben, gibt es zwar keine Altersbegrenzung für ein Lehramtsstudium an der Uni Hamburg, aber die Altersgrenze für Verbeamtungen liegt in Hamburg derzeit bei 42 Jahren.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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