Härtefall Ortsbindungsgründe / Kind noch nicht geboren
Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 16:27
Hallo,
im Zuge der Bewerbung für den Master habe ich folgende Frage:
Ich und meine Partnerin erwarten im Semptember/ Oktober ein Kind.
Kann ich das Kind in meiner Bewerbung als Ortsbindungsgrund berücksichtigen, oder erst nachdem es geboren wurde? Wenn ja, welche Dokumente gelten in diesem Fall als Nachweis?
Mit freundlichen Grüßen
Rafael
im Zuge der Bewerbung für den Master habe ich folgende Frage:
Ich und meine Partnerin erwarten im Semptember/ Oktober ein Kind.
Kann ich das Kind in meiner Bewerbung als Ortsbindungsgrund berücksichtigen, oder erst nachdem es geboren wurde? Wenn ja, welche Dokumente gelten in diesem Fall als Nachweis?
Mit freundlichen Grüßen
Rafael