Bearbeitet Ablehnung ohne eingereichten ausdruck zählt als Ablehnung?
Guten Tag,

ich werde einfach mal ganz ehrlich sein. Ich weiß, dass ich beim Master für Psychologie nicht angenommen werden were, aber ich brauche den Beweis einer Ablehnung (für die Krankenkasse, Kindergeld..). Da ich mit meiner These sehr viel zu tun hatte, habe ich nun kaum Zet mehr das online-formular auszudrucken und abzuschicken (ich habe im Ausland studiert)
Meine Frage ist ob ich mich nur online bewerben kann und dann die Ablehung die ich bekomme, dieselbe ist die ich sonst bekommen würde.
Ich danke für ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,
Camille Claus
Re: Ablehnung ohne eingereichten ausdruck zählt als Ablehnung?
Liebe Frau Claus,

Wenn Sie Ihren Bachelor im Ausland absolviert haben, müssen Sie zusätzlich zu Ihrer Bewerbung auch Ihre Unterlagen zur Vergleichbarkeitsprüfung beim Institut für Psychologie einreichen. infomrationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf Sollten Sie dies nicht tun, werden Sie aus formalen Gründen abgelehnt. Wenn Sie die Unterlagen einreichen, Ihr Abschluss als vergleichbar eingestuft wird und sie in der Online-Bewerbung keinen sonstigen formalen Fehler machen, aber Ihr Notendurchschnitt nicht für eine Zulassung ausreicht, würden Sie aus "kapazitären" Gründen abgelehnt, Das bedeutet, dass Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang erfüllen, aber Ihre Note und die bisher von Ihnen erreichte Wartezeit in der Konkurrenz mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern nicht genügt haben, um Sie zuzulassen. Die beiden Arten der Ablehnung sind daher nicht gleich. Ob eine Ablehnung aus formalen Gründen den Institutionen, die Sie nennen, zur Dokumentation der Bemühung um Ausbildung ausreicht, kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Ablehnung ohne eingereichten ausdruck zählt als Ablehnung?
Vielen dank,

kann ich dann morgen den Brief in ihr Postfach werfen? Wenn ja wissen sie wo genau das ist?
Wenn ich es morgen bei mir in den Briefkasten werfe ist es sicherlich zu spät, oder?

Mit freundlichen Grüßen,
camille
Re: Ablehnung ohne eingereichten ausdruck zählt als Ablehnung?
Liebe Frau Claus,

Wenn Sie noch Unterlagen einreichen, müssen Sie das beim Institut für Psychologie tun. Die Adresse finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ologie.pdf (Seite 3) Ob dort ein öffentlich zugänglicher Briefkasten verfügbar ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Wenn Sie die Unterlagen heute per Post schicken, kommen sie mit Sicherheit nicht mehr rechtzeitig an.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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