Nicht Antreten eines Studiums nach der Immatrikulation
Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 14:39
Guten Tag,
was für Konsequenzen hat es, wenn BA Studienbewerber_innen sich orndungsgemäß bis zum 23.8. einschreiben, das Studium dann jedoch nicht beginnen? Gibt es noch Rücktrittsmöglichkeiten nach Absenden des Immatrikulationsantrages?
Vielen Dank für die Information!
was für Konsequenzen hat es, wenn BA Studienbewerber_innen sich orndungsgemäß bis zum 23.8. einschreiben, das Studium dann jedoch nicht beginnen? Gibt es noch Rücktrittsmöglichkeiten nach Absenden des Immatrikulationsantrages?
Vielen Dank für die Information!