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Ausschluss bei vergangenem Studium?

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 15:06
von 29h
Hallo,

derzeit recherchiere ich ein wenig über lokale Studienmöglichkeiten, die auf meine Ausbildung als Fachinformatiker aufbauen.

Ich bin über einen Verweis aus den Hinweisen zum Bewerbungsverfahren zu diesem Dokument gelangt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf

Dort steht direkt zu Beginn von "Teil 2" (PDF-Seite 12; Dokmentenseite 11) unter Punkt 2.1:
Studienanfängerinnen und Studienanfänger
sind Personen, die sich zum ersten
Fachsemester für einen Studiengang bewerben
und bei Stellung des Zulassungsantrages
keinen Studienplatz an einer deutschen
Hochschule in dem betreffenden Studiengang
innehaben oder innehatten. Wer also im
beantragten Studiengang an einer deutschen
Hochschule eingeschrieben ist oder war, ist an
der Universität Hamburg vom Zulassungsverfahren
für Studienanfängerinnen und
Studienanfänger in diesem Studiengang
ausgeschlossen.
Verstehe ich das richtig, dass wenn ich z.B. Informatik bereits an einer anderen Uni studiert habe (konkret habe ich mal zwei Semester lang Informatik an der Fernuni Hagen studiert, habe mich aufgrund von zeitlicher Unvereinbarkeit mit dem Beruf jedoch wieder exmatrikulieren müssen), dass ich mich an der Uni Hamburg nicht für Informatik bewerben kann :o :( Das kann ich mir grade nicht so richtig vorstellen... :cry:

Viele Grüße

Re: Ausschluss bei vergangenem Studium?

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 11:52
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe(r) 29h,

Ihre Informationen sind teilweise korrekt. Wenn Sie bereits den Studiengang Informatik (B.Sc.) an einer deutschen Hochschule studiert haben, können Sie sich für denselben Studiengang nicht erneut als Studienanfänger/in an der Uni Hamburg bewerben.

Aber der Fachbereich Informatik bietet in der Regel Plätze für höhere Fachsemester an. Das bedeutet, dass Sie sich zwar nicht mehr als Studienanfänger/in an der Uni Hamburg für den Bachelorstudiengang Informatik (B.Sc.) bewerben können, aber für ein höheres Fachsemester, sofern der Fachbereich in dem Zulassungsverfahren Ihrer Bewerbung Plätze für höhere Fachsemester anbietet.

Ob der Fachbereich Plätze für höhere Fachsemester anbietet, können Sie selbst prüfen unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf. Unter diesem Link werden stets die aktuellen Bewerbungsinformationen für das aktuelle Zulassungsverfahren hinterlegt. Wenn Sie sich also im Zulassungsverfahren für das Wintersemester 18/19 an der Uni Hamburg bewerben möchten, können Sie unter diesem Link ab Sommer 2018 prüfen, ob der Fachbereich Plätze für höhere Fachsemester anbietet. Die genaue Information finden Sie dann in dem PDF in der Tabelle 4. Wenn bei Informatik in der rechten Spalte nicht explizit steht, dass keine Plätze für höhere Fachsemester angeboten werden, können Sie davon ausgehen, dass der Fachbereich Plätze für höhere Fachsemester in dem Zulassungsverfahren anbietet.

Informationen für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... echsel.pdf.

Noch ein Hinweis, da an der Fernuni Hagen teils andere Zulassungsvoraussetzungen notwendig sind. Sie benötigen für eine Bewerbung an der Uni Hamburg eine Hochschulzugangsberechtigung. Wenn Sie zum Beispiel nicht über ein Abitur verfügen, melden Sie gerne noch einmal.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch

Re: Ausschluss bei vergangenem Studium?

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 12:08
von 29h
Hallo Herr Gautzsch,

vielen Dank für Ihre ausführliche und informative Antwort.
Ich habe im Jahr 2012 meine Allgemeine Hochschulreife erlangt, sodass ich grundlegend die Voraussetzungen erfüllen sollte.

Eine Nachfrage habe ich jedoch noch.
Angenommen ich habe an der Fernuni Hagen bisher noch an gar keiner Prüfung teilgenommen und würde in Hamburg tatsächlich mit dem 1. Fachsemester beginnen (müssen); wie verhält es sich dann?

Viele Grüße

Re: Ausschluss bei vergangenem Studium?

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 13:09
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe(r) 29h,

Bewerbung in ein höheres Fachsemester: Bei einem Wechsel vom 1. in das 2. Fachsemester und wenn Ihnen im 1. Fachsemesters noch keine Leistungen vorliegen, muss eine Bescheinigung vom Zielstudiengang der Universität Hamburg beigefügt werden, dass die Vergleichbarkeit der Studiengänge gegeben ist. Aber soweit ich Sie verstanden habe, haben Sie bereits 2 Fachsemester an der Fernuni Hagen studiert ohne Leistungen zu erwerben. Von daher trifft diese Regel nicht auf Sie zu. Das bedeutet, dass Sie sich nicht in ein höheres Fachsemester bewerben können.

Eine letzte Möglichkeit wäre:

Eine Bewerbung als Studienanfänger/in ist gemäß § 2 Abs. 2 UniZS ausnahmsweise dann möglich, wenn aus nicht zu vertretenden Gründen trotz Einschreibung an einer Hochschule im gleichen oder einem vergleichbaren Studiengang keine Studienleistungen erbracht werden konnten; in diesem Fall kann ein Antrag gestellt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, bedeutet dies lediglich, dass eine Bewerbung als Studienanfänger/in möglich wird und Ihre Bewerbung am Verfahren teilnimmt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf (Seite 11 unten).

Hier kommt es also auf Ihre Gründe an. Ein Grund wäre zum Beispiel eine plötzlich auftretende Krankheit während des Studiums. Die Entscheidung über solchen Antrag ist stets eine Einzelfallentscheidung.

Wenn auch diese Möglichkeit für Sie nicht zutrifft, Sie also nicht aus von ihnen nicht zu vertretenen Gründen keine Leistungen erwerben konnten, ist ein Studium im Bachelorstudiengang Informatik (B.Sc.) an der Uni Hamburg für Sie nicht möglich. Eine Bewerbung für einen anderen Studiengang aus dem Fachbereich Informatik ist jedoch möglich: https://www.inf.uni-hamburg.de/studies/bachelor.html.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch

Re: Ausschluss bei vergangenem Studium?

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 13:27
von 29h
Hallo Herr Gautzsch,

erneut vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort.

Ich leite mir daraus, ab dass es damals eine Fehlentscheidung war, mich nicht direkt nach dem 1. Fachsemester wieder zu exmatrikulieren; aber das Kind ist dann jetzt im Brunnen. Ein wichtiger Grund lag bei mir auch nicht vor.

Wenn ich die "Regeln" jedoch richtig verstanden habe, könnte ich das Studium an der Fernuni wieder aufnehmen, (mindestens) das 1. Fachsemester dort ablegen und mich dann an der Uni Hamburg auf ein höheres Fachsemester bewerben, richtig?

Viele Grüße

Re: Ausschluss bei vergangenem Studium?

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 13:50
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe(r) 29h,

wenn Sie sich direkt nach dem 1. Fachsemester exmatrikuliert haben, dann waren Sie doch nicht im zweiten Fachsemester eingeschrieben? In dem Fall gilt die Regel aus meiner letzten Antwort zum höheren Fachsemester. Ich möchte das noch einmal hinterfragen, da Sie in Ihrer ersten Anfrage geschrieben haben, dass Sie bereits 2 Fachsemester an der Fernuni Hagen studiert haben. Hier ist entscheidend, ob Sie bereits im zweiten Fachsemester eingeschrieben waren oder nicht.

Wenn es Ihnen möglich ist, sich wieder an der Fernuni Hagen einzuschreiben und Leistungen zu erwerben, gelten die Informationen aus meiner ersten Antwort zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester.

Herzlichen Gruß und viel Erfolg.

Michael Gautzsch

Re: Ausschluss bei vergangenem Studium?

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 14:13
von 29h
Hallo Herr Gautzsch,

ich war an der Fernuni Hagen zumindest im 2. Zeitsemester eingeschrieben.

Aber mir fällt grade ein, dass ich an der Fernuni in Teilzeit studiert habe. Ich weiß jetzt nicht so genau wie das funktioniert: Ist das 2. Zeitsemester eines auf 9 Semster ausgelegten Teilzeitstudiengangs (Reguläre Vollzeitstudiendauer 6 Semester) auch als 2. Fachsemester zu werten?

Ich weiß aber, dass ich mich damals von den Prüfungen des 1. Fachsemsters wieder abmelden musste, da ich auf Dienstreise musste und mein Plan war diese im 2. (Zeit-)Semester nachzuholen. Dazu kam es jedoch nie, da ich aus privaten Gründen dann auch noch Umziehen musste und mich unter dem Streß (zusätzlicher Arbeitgeberwechsel) nicht zu Prüfungen angemeldet habe und mich nach dem 2. (Zeit-)Semester nicht zurückgemeldet habe, wodurch eine Exmatrikulation erfolgte (ich habe die Exmatrikulation also nicht vorzeitig oder aktiv beantragt, sonder das Studium "auslaufen" lassen).

Ich bekomme das Gefühl, dass ich unbeabsichtigt in einen recht komplizierten / umfänglichen Sachverhalt geraten bin :oops:

Viele Grüße

Re: Ausschluss bei vergangenem Studium?

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 14:55
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe(r) 29h,

wenn Sie an der Fernuni Hamburg in Teilzeit studiert haben, ist es durchaus möglich, dass zwei Zeitsemester einem Fachsemester entsprechen, das kann ich aber nicht beurteilen. Das müssten Sie dann mit der Fernuni Hagen klären. Hier könnte eine Bescheinigung der Fernuni Hagen helfen, aus der hervorgeht, dass Sie nur im ersten Fachsemester studiert haben. Zudem müssten Sie sich dann vom Fachbereich Informatik der Uni Hamburg eine Bescheinigung ausstellen lassen, aus der hervorgeht, dass die Vergleichbarkeit der Studiengänge gegeben ist. Hierzu wenden Sie sich dann bitte direkt an den Fachbereich: https://www.inf.uni-hamburg.de/studies/orga/stb.html.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch

Re: Ausschluss bei vergangenem Studium?

Verfasst: Mi 26. Jul 2017, 11:13
von 29h
Hallo Herr Gautzsch,

ich habe gestern direkt noch einmal Kontakt mit der Fernuni Hagen aufgenommen. Schon heute früh wurde mir geantwortet und bestätigt, dass ich bereits im 2. Fachsemester eingeschrieben war.

Damit ist dieser Fall für mich zumindest gelöst:

Mir bleibt die Möglichkeit mein Studium an der Fernuni Hagen wieder aufzunehmen und die Prüfungen abzulegen, um mich dann an der Uni Hamburg auf ein Studienplatz im höheren Fachsemester zu bewerben.

Wobei ich mich zum WS an der Uni Hamburg ja nur auf "ungerade" Fachsemester und zu den Sommersemestern immer nur zu den "geraden" Fachsemestern bewerben kann: Wenn ich also im SS 18 an der Fernuni Hagen das 1. Fachsemester abschließe, kann ich nicht zum WS 18/19 an der Uni Hamburg das 2. Fachsemester beginnen, richtig? Darauf muss ich dann auch noch achten.

Ich möchte mich an dieser Stelle - wahrscheinlich in diesem Sachverhalt ein letztes Mal - bei Ihnen für Ihre kompetente Hilfe bedanken.

Viele Grüße

Re: Ausschluss bei vergangenem Studium?

Verfasst: Mi 26. Jul 2017, 12:11
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe(r) 29h,

bevor ich Ihnen antworte, interessiert es mich, woher Ihre Informationen stammen, dass man sich zum Sommersemester nur in ein „gerades“ Fachsemester und zum Wintersemester nur in ein „ungerades“ Fachsemester bewerben kann.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch