Guten Tag,
ich habe bereits meinen B.Sc. in BWL an der UHH erworben, bin für das laufende Semester noch eingeschrieben und habe mich für einen zweiten Bachelor (Software-System-Entwicklung) beworben (zu dem ich auch angenommen wurde). Muss ich dennoch wieder eine beglaubigte Kopie meiner Hochschulzugangsberechtigung zur Immatrikulation einreichen, es dürfte ja bereits eine vorliegen; meine Matrikelnummer bleibt ja dieselbe, die studentische Akte ja folglich auch? Auch die Tatsache, dass ich bereits an derselben Universität eingeschrieben bin, scheint mir die beglaubigte Kopie überflüssig zu machen?
Bitte um Aufklärung, vielen Dank im Voraus!
Liebe(r) blah,
auch wenn Sie derzeit bereits an der Uni Hamburg eingeschrieben sind, ist eine erneute Einreichung einer amtlich beglaubigten Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung notwendig. Das hat verfahrenstechnische Hintergründe, um eine schnelle Bearbeitung der enormen Anzahl der Bewerbungen im laufenden Zulassungsverfahren an der Uni Hamburg zu gewährleisten.
Informationen zur amtlichen Beglaubigung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
auch wenn Sie derzeit bereits an der Uni Hamburg eingeschrieben sind, ist eine erneute Einreichung einer amtlich beglaubigten Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung notwendig. Das hat verfahrenstechnische Hintergründe, um eine schnelle Bearbeitung der enormen Anzahl der Bewerbungen im laufenden Zulassungsverfahren an der Uni Hamburg zu gewährleisten.
Informationen zur amtlichen Beglaubigung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg