Hallo,
ich habe eine Sofortzulassung für meinen Studienplatz bekommen.
Kann ich mich auch jetzt schon immatrikulieren und die notwendigen Unterlagen schicken oder kann das wirklich nur zwischen dem 9. und 23. August stattfinden? Ich bin während der Zeit im Urlaub, deshalb frage ich.
Liebe Grüße
Florian
Lieber Florian,
auch wenn Sie eine Sofortzulassung erhalten haben, beginnt die 14-tägige Frist im Hauptverfahren zur Immatrikulation an der Uni Hamburg erst ab der Veröffentlichung der Bescheide, also für Studienanfänger ab dem 09.August.
Sollten Sie in der Zeit im Urlaub sein, können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, dann kann diese den Antrag für Sie unterschreiben und Ihre Unterlagen an der Uni Hamburg einreichen. Informationen zur Vollmacht finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/vollmacht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
auch wenn Sie eine Sofortzulassung erhalten haben, beginnt die 14-tägige Frist im Hauptverfahren zur Immatrikulation an der Uni Hamburg erst ab der Veröffentlichung der Bescheide, also für Studienanfänger ab dem 09.August.
Sollten Sie in der Zeit im Urlaub sein, können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, dann kann diese den Antrag für Sie unterschreiben und Ihre Unterlagen an der Uni Hamburg einreichen. Informationen zur Vollmacht finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/vollmacht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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