Bearbeitet Promotionsstudent als Zahnmediziner
Liebes Team,

ich habe eine Betreuungsvereinbarung die 2014 geschlossen wurde und für 2 Jahre angesetzt war (im gegenseitigen Einvernehmen auch verlängerbar). Reicht diese Betreuungsvereinbarung für die Einschreibung als Promotionsstudentin, oder brauche ich eine aktuellere?
Die zweite Frage wäre, ob man die Unterlagen auch so vorbeibringen kann und das original Zeugnis vorzeigen kann oder muss man zwingend eine beglaubigte Kopie abgeben?

Viele Grüßen,
Janna
Re: Promotionsstudent als Zahnmediziner
Liebe Janna,

Wenn Ihre Betreuungsvereinbarung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr gilt, müssen Sie sich, auch wenn eine Verlängerungsoption eingeräumt war, eine neue Betreuungszusage ausstellen lassen.

Das Zeugnis müssen Sie in amtlich beglaubigter Kopie einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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