Promotionsstudent als Zahnmediziner

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JannaGell
Beiträge: 1
Registriert: Mo 31. Jul 2017, 14:47

Bearbeitet Promotionsstudent als Zahnmediziner

Beitrag von JannaGell »

Liebes Team,

ich habe eine Betreuungsvereinbarung die 2014 geschlossen wurde und für 2 Jahre angesetzt war (im gegenseitigen Einvernehmen auch verlängerbar). Reicht diese Betreuungsvereinbarung für die Einschreibung als Promotionsstudentin, oder brauche ich eine aktuellere?
Die zweite Frage wäre, ob man die Unterlagen auch so vorbeibringen kann und das original Zeugnis vorzeigen kann oder muss man zwingend eine beglaubigte Kopie abgeben?

Viele Grüßen,
Janna
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Promotionsstudent als Zahnmediziner

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Janna,

Wenn Ihre Betreuungsvereinbarung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr gilt, müssen Sie sich, auch wenn eine Verlängerungsoption eingeräumt war, eine neue Betreuungszusage ausstellen lassen.

Das Zeugnis müssen Sie in amtlich beglaubigter Kopie einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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