Guten Tag,
Ich habe ein Zulassungsangebot für Psychologie für das WiSE 17/18 erhalten. Ungeplante private Ereignisse führen allerdings dazu, dass ich dieses Angebot nur schwer realisieren kann. Ich wollte anfragen, ob es möglich ist, den Platz für das kommende Sommer- oder nächste Wintersemester zu reservieren. Leider konnte ich diesbezüglich keine eindeutigen Indormationen finden.
Vielen Dank.
Liebe(r) Chrispi,
wenn Sie sich an der Uni Hamburg für den Studiengang Psychologie einschreiben, müssen Sie das Studium auch im ersten Semester aufnehmen. Eine „Reservierung“ für einen Studienplatz gibt es an der Uni Hamburg nicht.
Ausnahme: Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben und einen Dienst verrichten, können Sie nach dem Dienst einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen. Informationen zu den akzeptierten Diensten und dem Antrag auf bevorzugte Zulassung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dienst.pdf. Aber von Ihrer Beschreibung her, trifft dies in Ihrem Fall nicht zu.
Wenn Sie keinen solchen Dienst verrichten und Ihr Studium nicht zum Wintersemester 17/18 antreten möchten, sollten Sie das Zulassungsangebot auch nicht annehmen.
Sollten Sie doch aus irgendeinem Umstand den Studienplatz annehmen und das Studium danach nicht im ersten Fachsemester aufnehmen können, müssen Sie auf Ihren Studienplatz verzichten und eine Verzichtserklärung an der Uni Hamburg einreichen: https://www.uni-hamburg.de/verzicht.
Sofern Sie sich dennoch an der Uni Hamburg einschreiben und das Studium nicht im ersten Semester antreten können, droht Ihnen eine Exmatrikulation.
Wenn Sie das Zulassungsangebot nicht annehmen, können Sie sich natürlich im nächsten Zulassungsverfahren erneut bewerben. Die Nichtannahme des Zulassungsangebotes hat keine Auswirkung auf eine erneute Bewerbung an der Uni Hamburg.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie sich an der Uni Hamburg für den Studiengang Psychologie einschreiben, müssen Sie das Studium auch im ersten Semester aufnehmen. Eine „Reservierung“ für einen Studienplatz gibt es an der Uni Hamburg nicht.
Ausnahme: Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben und einen Dienst verrichten, können Sie nach dem Dienst einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen. Informationen zu den akzeptierten Diensten und dem Antrag auf bevorzugte Zulassung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dienst.pdf. Aber von Ihrer Beschreibung her, trifft dies in Ihrem Fall nicht zu.
Wenn Sie keinen solchen Dienst verrichten und Ihr Studium nicht zum Wintersemester 17/18 antreten möchten, sollten Sie das Zulassungsangebot auch nicht annehmen.
Sollten Sie doch aus irgendeinem Umstand den Studienplatz annehmen und das Studium danach nicht im ersten Fachsemester aufnehmen können, müssen Sie auf Ihren Studienplatz verzichten und eine Verzichtserklärung an der Uni Hamburg einreichen: https://www.uni-hamburg.de/verzicht.
Sofern Sie sich dennoch an der Uni Hamburg einschreiben und das Studium nicht im ersten Semester antreten können, droht Ihnen eine Exmatrikulation.
Wenn Sie das Zulassungsangebot nicht annehmen, können Sie sich natürlich im nächsten Zulassungsverfahren erneut bewerben. Die Nichtannahme des Zulassungsangebotes hat keine Auswirkung auf eine erneute Bewerbung an der Uni Hamburg.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg