Exmatrikulation 1. Staatsexamen Jura Verbesserungsversuch
Verfasst: Fr 4. Aug 2017, 11:37
Hallo,
ich habe mein erstes Staatsexamen in Jura im Freiversuch erfolgreich bestanden und das Zeugnis zu meinem ersten Staatsexamen Ende 2016 erhalten. Anschließend habe ich mich für den Verbesserungsversuch angemeldet.
Den schriftlichen Teil des Verbessungsversuches habe ich im Sommersemester 2017 absolviert, werde die mündliche Prüfung des Verbesserungsversuches jedoch vorraussichtlich nicht antreten.
Werde ich, wenn ich mich von der mündlichen Prüfung abmelde, automatisch zum Ende dieses Sommersemesters exmatrikuliert?
Muss ich, wenn ich exmatrikuliert werden möchte, einen Exmatrikulationsantrag stellen oder kann ich zur Exmatrikulation auch einfach den Semesterbeitrag für das kommende Wintersemester nicht überweisen?
Viele Grüße
ich habe mein erstes Staatsexamen in Jura im Freiversuch erfolgreich bestanden und das Zeugnis zu meinem ersten Staatsexamen Ende 2016 erhalten. Anschließend habe ich mich für den Verbesserungsversuch angemeldet.
Den schriftlichen Teil des Verbessungsversuches habe ich im Sommersemester 2017 absolviert, werde die mündliche Prüfung des Verbesserungsversuches jedoch vorraussichtlich nicht antreten.
Werde ich, wenn ich mich von der mündlichen Prüfung abmelde, automatisch zum Ende dieses Sommersemesters exmatrikuliert?
Muss ich, wenn ich exmatrikuliert werden möchte, einen Exmatrikulationsantrag stellen oder kann ich zur Exmatrikulation auch einfach den Semesterbeitrag für das kommende Wintersemester nicht überweisen?
Viele Grüße