Ich habe mich für das WiSe 17/18 für einen Master in Lehramt für das Gymnasium beworben. Derzeit studiere ich im BA an der UHH. Da die Bewerbung papierlos erfolgte und wir die Unterlagen erst bei der Immatrikulation einreichen müssen, habe ich mich gefragt, ob das ausgedruckte Leistungskonto von Stine ebenfalls amtlich beglaubigt werden muss oder ob ich einfach den Originalausdruck einreichen kann (in der Checkliste steht, dass die Leistungen beglaubigt sein müssen).
Und da das ausgedruckte Leistungskonto von Stine ausreichend ist, wenn das BA-Zeugnis noch nicht vollständig vorliegt, muss ich auch erst einmal kein Transkript of Records einreichen, oder?
Vielen Dank!
Liebe Antonella,
wenn Sie sich für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien beworben haben und Ihr Erststudium ebenfalls an der Uni Hamburg absolvieren, ist ein selbstgefertigter Leistungskontoausdruck aus STiNE ausreichend. Diesen Ausdruck können Sie auch als Original zur Immatrikulation einreichen und müssen diesen nicht amtlich beglaubigen lassen. Ein Transcript of Record ist nicht notwendig.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie sich für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien beworben haben und Ihr Erststudium ebenfalls an der Uni Hamburg absolvieren, ist ein selbstgefertigter Leistungskontoausdruck aus STiNE ausreichend. Diesen Ausdruck können Sie auch als Original zur Immatrikulation einreichen und müssen diesen nicht amtlich beglaubigen lassen. Ein Transcript of Record ist nicht notwendig.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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