Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Rückmeldung bzw. meiner Bachelorarbeit und der Exmatrikulation.
Ich studiere Gymnasiallehramt für Deutsch und Philosophie und gebe jetzt meine Hausarbeit in meinem letzten verbleibenden Modul ab. Dann bin ich bis auf die Bachelorarbeit scheinfrei, auch wenn in Philosophie noch Leistungen auf Stine durch das ZPLA eingetragen werden müssen. Meine Bachelorarbeit in Erziehungswissenschaften hat den Abgabetermin 04.10.2017. Ist es einfacher, im WiSe 17/18 noch immatrikuliert zu bleiben, damit alle noch ausstehenden Vorgänge einfacher bearbeitet werden können? Oder ist eine fortbestehende Immatrikulation im WiSe sogar Pflicht? Gibt es Schwierigkeiten wenn ich mich jetzt noch einmal rückmelden würde, auch wenn es gar nicht mehr notwendig wäre?
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
Herzlichen Dank für Ihre Mühen!
Laura Held
Liebe Frau Held,
bevor ich Ihnen antworte:
Haben Sie sich an der Uni Hamburg oder an einer anderen Uni für ein Studium beworben? Oder möchten Sie mit dem Bachelorabschluss das Studium beenden?
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
bevor ich Ihnen antworte:
Haben Sie sich an der Uni Hamburg oder an einer anderen Uni für ein Studium beworben? Oder möchten Sie mit dem Bachelorabschluss das Studium beenden?
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Lieber Herr Gautzsch,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ich habe mich an einer anderen Uni für ein Masterstudium beworben, allerdings nicht im Lehramt. Für diese andere Uni wäre eine doppelte Immatrikulation für ein Semester auch kein Problem, so die Aussage, wenn die Immatrikulation an der UHH nur noch für Formalitäten, nicht aber mehr für Studienleistungen besteht. Das wäre ja dann bei mir der Fall. Wie ist die Sicht der UHH zu meinem Problem?
Vielen Dank für Ihre Mühen!
Mit herzlichen Grüßen
Laura Held
vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ich habe mich an einer anderen Uni für ein Masterstudium beworben, allerdings nicht im Lehramt. Für diese andere Uni wäre eine doppelte Immatrikulation für ein Semester auch kein Problem, so die Aussage, wenn die Immatrikulation an der UHH nur noch für Formalitäten, nicht aber mehr für Studienleistungen besteht. Das wäre ja dann bei mir der Fall. Wie ist die Sicht der UHH zu meinem Problem?
Vielen Dank für Ihre Mühen!
Mit herzlichen Grüßen
Laura Held
Liebe Frau Held,
wenn Sie sich für alle Prüfungsleistungen im Studium angemeldet haben, brauchen Sie sich theoretisch nicht mehr zum Wintersemester einschreiben. Aber es gibt innerhalb der Fachbereiche unterschiedliche Handhabungen, was zu Problemen führen kann, wenn man nicht mehr an der Uni Hamburg eingeschrieben ist. Wenn Sie sich also nicht mehr zum Wintersemester einschreiben möchten, wenden Sie sich bitte unbedingt an das ZPLA, um zu prüfen, ob Ihnen nach der Exmatrikulation noch Prüfungsleistungen in Ihr STiNE-Konto eingetragen werden können. Auch sollten Sie beachten, dass wenn Sie die Bachelorarbeit nicht im ersten Versuch bestehen, ein zweiter Prüfungsversuch i.d.R. sehr problematisch ist, da Sie für die Anmeldung zu einer Prüfungsleistung an der Uni Hamburg eingeschrieben sein müssen.
Wenn es für die andere Uni in Ordnung ist, dass Sie im kommenden Semester noch Ihr Erststudium hier beenden, können Sie ohne weiteres im Wintersemester an der Uni eingeschrieben sein. Falls Sie entscheiden sich doch noch für das Wintersemester an der Uni Hamburg einzuschreiben, können Sie sich nach dem Abschluss des Bachelorstudiums das HVV-Semesterticket anteilig zurückerstatten lassen, sofern Sie sich dann tagesaktuell exmatrikulieren und nicht bis zum Ende des Wintersemesters eingeschrieben bleiben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html.
Zusammenfassend: Einfacher ist es sich sicherheitshalber noch im Wintersemester einzuschreiben, Pflicht allerdings nicht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie sich für alle Prüfungsleistungen im Studium angemeldet haben, brauchen Sie sich theoretisch nicht mehr zum Wintersemester einschreiben. Aber es gibt innerhalb der Fachbereiche unterschiedliche Handhabungen, was zu Problemen führen kann, wenn man nicht mehr an der Uni Hamburg eingeschrieben ist. Wenn Sie sich also nicht mehr zum Wintersemester einschreiben möchten, wenden Sie sich bitte unbedingt an das ZPLA, um zu prüfen, ob Ihnen nach der Exmatrikulation noch Prüfungsleistungen in Ihr STiNE-Konto eingetragen werden können. Auch sollten Sie beachten, dass wenn Sie die Bachelorarbeit nicht im ersten Versuch bestehen, ein zweiter Prüfungsversuch i.d.R. sehr problematisch ist, da Sie für die Anmeldung zu einer Prüfungsleistung an der Uni Hamburg eingeschrieben sein müssen.
Wenn es für die andere Uni in Ordnung ist, dass Sie im kommenden Semester noch Ihr Erststudium hier beenden, können Sie ohne weiteres im Wintersemester an der Uni eingeschrieben sein. Falls Sie entscheiden sich doch noch für das Wintersemester an der Uni Hamburg einzuschreiben, können Sie sich nach dem Abschluss des Bachelorstudiums das HVV-Semesterticket anteilig zurückerstatten lassen, sofern Sie sich dann tagesaktuell exmatrikulieren und nicht bis zum Ende des Wintersemesters eingeschrieben bleiben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html.
Zusammenfassend: Einfacher ist es sich sicherheitshalber noch im Wintersemester einzuschreiben, Pflicht allerdings nicht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrter Herr Gautzsch,
vielen Dank für Ihre umfassende und detaillierte Antwort! Damit haben Sie mir sehr weitergeholfen. Zur Sicherheit werde ich im Wintersemester eingeschrieben bleiben, um eventuelle Komplikationen zu vermeiden.
Mit herzlichen Grüßen
Laura Held
vielen Dank für Ihre umfassende und detaillierte Antwort! Damit haben Sie mir sehr weitergeholfen. Zur Sicherheit werde ich im Wintersemester eingeschrieben bleiben, um eventuelle Komplikationen zu vermeiden.
Mit herzlichen Grüßen
Laura Held
Guten Tag,
da meine Fragen das gleiche Thema betreffen, werde ich sie an diesen bestehenden Thread anschließen.
In meinem Fall werde ich am 21.09.22 meine Bachelorarbeit abgeben und auch die mündliche Prüfung in dem Monat September ablegen.
Ich habe nicht vor weiter zu studieren und würde das WiSe 22/23 lediglich auf meine Benotung der Bachelorarbeit warten, da bereits alle Punkte erbracht wurden und in Stine eingetragen sind.
Ist es dennoch notwendig die Semestergebühr für das WiSe 22 / 23 zu überweisen, auch, wenn ich keine Kurse mehr belege und nur auf die Benotung der Bachelorarbeit warte?
(--> Habe ich es recht verstanden, dass ich den Beitrag besser überweise, falls ich die Prüfung nicht bestehe?)
Kann ich noch auf Stine zugreifen, wenn ich die Semestergebühr nicht überweise?
und ab wann verliere ich den Status "Studentin" und muss dies z.B. der Krankenkasse melden?
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und freue mich auf eine Nachricht Ihrerseits.
mit freundlichen Grüßen,
Merle
da meine Fragen das gleiche Thema betreffen, werde ich sie an diesen bestehenden Thread anschließen.
In meinem Fall werde ich am 21.09.22 meine Bachelorarbeit abgeben und auch die mündliche Prüfung in dem Monat September ablegen.
Ich habe nicht vor weiter zu studieren und würde das WiSe 22/23 lediglich auf meine Benotung der Bachelorarbeit warten, da bereits alle Punkte erbracht wurden und in Stine eingetragen sind.
Ist es dennoch notwendig die Semestergebühr für das WiSe 22 / 23 zu überweisen, auch, wenn ich keine Kurse mehr belege und nur auf die Benotung der Bachelorarbeit warte?
(--> Habe ich es recht verstanden, dass ich den Beitrag besser überweise, falls ich die Prüfung nicht bestehe?)
Kann ich noch auf Stine zugreifen, wenn ich die Semestergebühr nicht überweise?
und ab wann verliere ich den Status "Studentin" und muss dies z.B. der Krankenkasse melden?
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und freue mich auf eine Nachricht Ihrerseits.
mit freundlichen Grüßen,
Merle
Hallo Merle,
bitte halten Sie mit Ihrem Studienbüro Rücksprache ob Sie sich zum Wintersemester 2022/23 zurück melden sollen. In der Regel ist keine Rückmeldung erforderlich, wenn Sie nur noch auf das Ergebnis Ihrer Abschlussarbeit warten. Demnach brauchen Sie auch den Semesterbeitrag nicht überweisen. Sollten Sie Ihre Prüfungsleistung wider Erwarten wiederholen müssen, können Sie sich auch verspätet zurück melden (Vgl. Verspätete Rückmeldung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html)
Sie sind dann ab dem 1. Oktober keine eingeschriebene Studierenden mehr. Haben aber noch etwa vier bis sechs Wochen Zugang zu STiNE. Im September müssen Sie dort einen Antrag auf Rückzahlung des Guthabens stellen, das Sie wegen des 9€-Tickets haben. Bevor Ihr STiNE-Account deaktiviert wird, erhalten Sie von unserem technischen Support eine E-Mail und können nochmal alle Dokumente, die Sie dort finden, downloaden (z. B. Ihre Exmatrikulationsbescheinigung).
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
bitte halten Sie mit Ihrem Studienbüro Rücksprache ob Sie sich zum Wintersemester 2022/23 zurück melden sollen. In der Regel ist keine Rückmeldung erforderlich, wenn Sie nur noch auf das Ergebnis Ihrer Abschlussarbeit warten. Demnach brauchen Sie auch den Semesterbeitrag nicht überweisen. Sollten Sie Ihre Prüfungsleistung wider Erwarten wiederholen müssen, können Sie sich auch verspätet zurück melden (Vgl. Verspätete Rückmeldung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html)
Sie sind dann ab dem 1. Oktober keine eingeschriebene Studierenden mehr. Haben aber noch etwa vier bis sechs Wochen Zugang zu STiNE. Im September müssen Sie dort einen Antrag auf Rückzahlung des Guthabens stellen, das Sie wegen des 9€-Tickets haben. Bevor Ihr STiNE-Account deaktiviert wird, erhalten Sie von unserem technischen Support eine E-Mail und können nochmal alle Dokumente, die Sie dort finden, downloaden (z. B. Ihre Exmatrikulationsbescheinigung).
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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