Ich bin Studienortwechsler und habe schon Sport studiert. Meine Zulassung für Bewegungswissenschaften in Hamburg liegt vor. Ich bin aus privaten Gründen verhindert den Rettungsschwimmer vor der Immatrikulation zu machen. Ich würde ihn gerne nachreichen dürfen. Ist dies möglich?
Liebe Frau Carstensen,
Es ist nicht möglich, die zur Sporteignungsprüfung erforderlichen Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise müssen fristgerecht in amtlich beglaubigter Form mit dem Immatrikulationsantrag eingereicht werden. Wenn Sie den Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit also nicht rechtzeitig bis zum Ende der Immatrikulationsfrist erwerben können, können Sie sich zu diesem Wintersemester leider nicht einschreiben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Es ist nicht möglich, die zur Sporteignungsprüfung erforderlichen Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise müssen fristgerecht in amtlich beglaubigter Form mit dem Immatrikulationsantrag eingereicht werden. Wenn Sie den Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit also nicht rechtzeitig bis zum Ende der Immatrikulationsfrist erwerben können, können Sie sich zu diesem Wintersemester leider nicht einschreiben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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