Moin,
nach meiner Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang bin ich umgezogen, bin allerdings noch nicht umgemeldet.
Nun habe ich meinen Zulassungsbescheid erhalten. Welche Adresse gebe ich nun im Immatrikulationsantrag an? Die alte, aber offizielle oder die neue?
Und was passiert wenn meine Adresse in der Versicherungsbescheinigung von der angegebenen Adresse abweicht?
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage!
Viele Grüße
Hallo SimBec,
Im Immatrikulationsantrag geben Sie die Adresse an, unter der Sie in den nächsten Wochen postalisch erreichbar sind, damit Ihre Semesterunterlagen und Ihre STiNE-Zugangsdaten Sie auf dem Postweg erreichen.
Wenn die Adresse in der Versicherungsbescheinigung von dieser Adresse abweicht, ist das unerheblich. Wichtig ist nur, dass Ihre Versicherungsbescheinigung nachweist, dass Sie aktuell krankenversichert sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Im Immatrikulationsantrag geben Sie die Adresse an, unter der Sie in den nächsten Wochen postalisch erreichbar sind, damit Ihre Semesterunterlagen und Ihre STiNE-Zugangsdaten Sie auf dem Postweg erreichen.
Wenn die Adresse in der Versicherungsbescheinigung von dieser Adresse abweicht, ist das unerheblich. Wichtig ist nur, dass Ihre Versicherungsbescheinigung nachweist, dass Sie aktuell krankenversichert sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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