Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe meine HZB (Matura) in Österreich und in deutscher Sprache erworben und heute meinen Zulassungsbescheid für BWL zum WiSe 17/18 bekommen. Deshalb habe ich mich informiert welche Unterlagen zur Immatrikulation notwendig sind und bin sehr oft auf einen Nachweis der Deutschkenntnisse gestoßen. Deshalb wollte ich noch einmal nachfragen ob ein Nachweis der Deutschkenntnisse auch in meinem Fall notwendig ist?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe(r) 2407,
da Sie Ihre Matura in Österreich erworben haben und die Unterrichtssprache Deutsch war, ist mit der Einreichung einer amtlich beglaubigten Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Matura) auch der Sprachnachweis der Deutschkenntnisse erbracht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
da Sie Ihre Matura in Österreich erworben haben und die Unterrichtssprache Deutsch war, ist mit der Einreichung einer amtlich beglaubigten Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Matura) auch der Sprachnachweis der Deutschkenntnisse erbracht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Liebe(r) 2407,
hier muss ich meine Antwort kurz korrigieren. Als ausländischer Bewerber haben Sie ja eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist bei der Bewerbung an der Uni Hamburg eingereicht und nicht das Maturazeugnis.
Als Deutschnachweis reicht dann die VPD aus. Das Maturazeugnis müssen Sie nicht einreichen. Die VPD muss nicht extra amtlich beglaubigt werden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
hier muss ich meine Antwort kurz korrigieren. Als ausländischer Bewerber haben Sie ja eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist bei der Bewerbung an der Uni Hamburg eingereicht und nicht das Maturazeugnis.
Als Deutschnachweis reicht dann die VPD aus. Das Maturazeugnis müssen Sie nicht einreichen. Die VPD muss nicht extra amtlich beglaubigt werden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
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