Immatrikulation bei Studienfachwechsel?
Verfasst: Mi 9. Aug 2017, 23:58
Guten Abend.
Ich habe die E-Mail bekommen, dass ich für das Wintersemester 2017/2018 an der Uni Hamburg zugelassen bin. In der E-Mail steht:
"Zur Studienplatzannahme ist der ausgefüllte und unterschriebene Immatrikulationsantrag innerhalb der im
Zulassungsbescheid angegebenen Frist (14 Tage im Hauptverfahren, 7 Tage bei Zulassung im Nachrückverfahren) an
die Universität Hamburg zurückzusenden (eine Rücksendung per E-Mail genügt nicht!).
Ebenso müssen Sie die in der Bewerbung getätigten Angaben nun zur Einschreibung mit amtlich beglaubigten Kopien,
die Sie dem Immatrikulationsantrag beifügen, belegen.
Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise im Zulassungsbescheid zur amtlichen Beglaubigung und zu den
einzureichenden Unterlagen. Liegt der Immatrikulationsantrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist und mit den
erforderlichen amtlich beglaubigten Nachweisen vor, scheitert Ihre Immatrikulation.
Bitte heften Sie alle bei der Einschreibung einzureichenden Unterlagen oder fügen Sie sie in sonstiger Weise fest zusammen.
Achten Sie darauf, dass der Immatrikulationsantrag obenauf liegt.
Bitte verwenden Sie dabei keine Büroklammern, Bewerbungsmappen oder Klarsichthüllen.
Die Hinweise für die zur Immatrikulation einzureichenden Nachweise zur Krankenversicherung finden Sie unter
www.uni-hamburg.de/KV
Wollen Sie den Ihnen angebotenen Studienplatz nicht annehmen, müssen Sie nichts weiter veranlassen."
Ich will diesen Studienplatz unbedingt haben. Aber ich bin jetzt schon seit 1 Jahr an dieser Uni immatrikuliert und habe nur mein Studienfach gewechselt. Muss ich die ganzen Unterlagen jetzt also erneut verschicken und erneut einen Immatrikulationsantrag ausfüllen? Oder muss ich jetzt nichts weiter tun, bis das Semester beginnt?
Vielen Dank im Voraus!
Ich habe die E-Mail bekommen, dass ich für das Wintersemester 2017/2018 an der Uni Hamburg zugelassen bin. In der E-Mail steht:
"Zur Studienplatzannahme ist der ausgefüllte und unterschriebene Immatrikulationsantrag innerhalb der im
Zulassungsbescheid angegebenen Frist (14 Tage im Hauptverfahren, 7 Tage bei Zulassung im Nachrückverfahren) an
die Universität Hamburg zurückzusenden (eine Rücksendung per E-Mail genügt nicht!).
Ebenso müssen Sie die in der Bewerbung getätigten Angaben nun zur Einschreibung mit amtlich beglaubigten Kopien,
die Sie dem Immatrikulationsantrag beifügen, belegen.
Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise im Zulassungsbescheid zur amtlichen Beglaubigung und zu den
einzureichenden Unterlagen. Liegt der Immatrikulationsantrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist und mit den
erforderlichen amtlich beglaubigten Nachweisen vor, scheitert Ihre Immatrikulation.
Bitte heften Sie alle bei der Einschreibung einzureichenden Unterlagen oder fügen Sie sie in sonstiger Weise fest zusammen.
Achten Sie darauf, dass der Immatrikulationsantrag obenauf liegt.
Bitte verwenden Sie dabei keine Büroklammern, Bewerbungsmappen oder Klarsichthüllen.
Die Hinweise für die zur Immatrikulation einzureichenden Nachweise zur Krankenversicherung finden Sie unter
www.uni-hamburg.de/KV
Wollen Sie den Ihnen angebotenen Studienplatz nicht annehmen, müssen Sie nichts weiter veranlassen."
Ich will diesen Studienplatz unbedingt haben. Aber ich bin jetzt schon seit 1 Jahr an dieser Uni immatrikuliert und habe nur mein Studienfach gewechselt. Muss ich die ganzen Unterlagen jetzt also erneut verschicken und erneut einen Immatrikulationsantrag ausfüllen? Oder muss ich jetzt nichts weiter tun, bis das Semester beginnt?
Vielen Dank im Voraus!