Hallo,
ich habe mich für den Studiengang Psychologie beworben und noch keine Zulassung erhalten. Gibt es an der Uni Hamburg ein Nachrück- bzw. ein Losverfahren und wenn ja, bis wann muss ich mich dafür bewerben?
MfG, Gurke
Liebe Gurke,
Ein Nachrückverfahren findet unter Umständen statt, sofern zugelassene Bewerber/innen ihre Studienplätze nicht annehmen. Im Studiengang Psychologie findet erfahrungsgemäß nur selten ein Nachrückverfahren statt, da erstens der Studiengang sehr beliebt ist und zweitens die Vergabe der Studienplätze über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DOSV) erfolgt, dessen Ziel es ist, Studienplätze koordiniert zu besetzen und Nachrückverfahren an einzelnen Hochschulen überflüssig zu machen. Für das Nachrückverfahren müssen Sie sich nicht gesondert bewerben, sondern nehmen automatisch daran teil, wenn Sie sich für den entsprechenden Studiengang beworben haben und im Hauptverfahren abgelehnt wurden. Da die Studienplätze für den Studiengang Psychologie aber über das DOSV vergeben werden, ist hier zu beachten, dass Sie nur an einem ggf. statt findenden Nachrückverfahren teilnehmen, wenn Sie für die Uni Hamburg einen Ablehnungbescheid erhalten. Diesen wiederum erhalten Sie nur dann, wenn Sie Ihre Bewerbung für die Uni Hamburg bis zum Ende des Verfahrens aufrecht erhalten haben und ab dem Ende der Entscheidungsphase des DOSV (18.08.2017) kein Zulassungsangebot für eine von Ihnen im Verfahren höher priorisierte Hochschule erhalten haben. In der Koordinierungsphase 2 (19. - 24.08.) werden alle Bewerbungen und Zulassungsangebote unterhalb des bestmöglichen Studienplatzangebots gemäß Ihrer Priorisierung gestrichen. Wenn Sie also auf eine Teilnahme an einem Nachrückverfahren der Uni Hamburg hoffen, sollten Sie Ihre Bewerbung so priorisieren, dass es unwahrscheinlich ist, dass Sie in der Koordinierungsphase noch ein höher priorisiertes Zulassungsangebot einer anderen Hochschule erhalten. Auf ein Nachrückverfahren zu hoffen, ist aber, wie oben schon erläutert, im Studiengang Psychologie eher nicht ratsam. Ausführliche Informationen zu den Phasen im DOSV finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html
Für den Studiengang Psychologie wird an der Uni Hamburg kein Losverfahren durchgeführt. Ein Losverfahren wird grundsätzlich nur für die Studiengänge durchgeführt, in denen nicht nur die Koordination des Bewerbungsverfahrens, sondern auch das Auswahlverfahren über hochschulstart.de durchgeführt wird, d.h. Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ein Nachrückverfahren findet unter Umständen statt, sofern zugelassene Bewerber/innen ihre Studienplätze nicht annehmen. Im Studiengang Psychologie findet erfahrungsgemäß nur selten ein Nachrückverfahren statt, da erstens der Studiengang sehr beliebt ist und zweitens die Vergabe der Studienplätze über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DOSV) erfolgt, dessen Ziel es ist, Studienplätze koordiniert zu besetzen und Nachrückverfahren an einzelnen Hochschulen überflüssig zu machen. Für das Nachrückverfahren müssen Sie sich nicht gesondert bewerben, sondern nehmen automatisch daran teil, wenn Sie sich für den entsprechenden Studiengang beworben haben und im Hauptverfahren abgelehnt wurden. Da die Studienplätze für den Studiengang Psychologie aber über das DOSV vergeben werden, ist hier zu beachten, dass Sie nur an einem ggf. statt findenden Nachrückverfahren teilnehmen, wenn Sie für die Uni Hamburg einen Ablehnungbescheid erhalten. Diesen wiederum erhalten Sie nur dann, wenn Sie Ihre Bewerbung für die Uni Hamburg bis zum Ende des Verfahrens aufrecht erhalten haben und ab dem Ende der Entscheidungsphase des DOSV (18.08.2017) kein Zulassungsangebot für eine von Ihnen im Verfahren höher priorisierte Hochschule erhalten haben. In der Koordinierungsphase 2 (19. - 24.08.) werden alle Bewerbungen und Zulassungsangebote unterhalb des bestmöglichen Studienplatzangebots gemäß Ihrer Priorisierung gestrichen. Wenn Sie also auf eine Teilnahme an einem Nachrückverfahren der Uni Hamburg hoffen, sollten Sie Ihre Bewerbung so priorisieren, dass es unwahrscheinlich ist, dass Sie in der Koordinierungsphase noch ein höher priorisiertes Zulassungsangebot einer anderen Hochschule erhalten. Auf ein Nachrückverfahren zu hoffen, ist aber, wie oben schon erläutert, im Studiengang Psychologie eher nicht ratsam. Ausführliche Informationen zu den Phasen im DOSV finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html
Für den Studiengang Psychologie wird an der Uni Hamburg kein Losverfahren durchgeführt. Ein Losverfahren wird grundsätzlich nur für die Studiengänge durchgeführt, in denen nicht nur die Koordination des Bewerbungsverfahrens, sondern auch das Auswahlverfahren über hochschulstart.de durchgeführt wird, d.h. Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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