Erste Hilfe Nachweis älter als 2 Jahre
Verfasst: Do 10. Aug 2017, 11:05
Hallo, ich bin noch kein Student, aber zum Wintersemester 17/18 für Bewegungswissenschaften angenommen.
In der Anmeldung über Stine steht:
„Im Falle der Anerkennung einer Sporteignungsprüfung dürfen die Nachweise auch älter als zwei Jahre sein, dies gilt nicht für die ärztliche Bescheinigung zur Sporttauglichkeit, die auch dann nicht älter als 3 Monate sein darf."
In der Satzung steht nur, dass die Nachweise nicht älter als zwei Jahre sein dürfen.
Ich habe den Sporteignungstest in Hamburg bestanden und möchte nun wissen, ob meine Erste Hilfe Bescheinigung von 2013 noch gültig ist oder ob ich noch einen Kurs belegen muss.
Vielen Dank
Flemming
In der Anmeldung über Stine steht:
„Im Falle der Anerkennung einer Sporteignungsprüfung dürfen die Nachweise auch älter als zwei Jahre sein, dies gilt nicht für die ärztliche Bescheinigung zur Sporttauglichkeit, die auch dann nicht älter als 3 Monate sein darf."
In der Satzung steht nur, dass die Nachweise nicht älter als zwei Jahre sein dürfen.
Ich habe den Sporteignungstest in Hamburg bestanden und möchte nun wissen, ob meine Erste Hilfe Bescheinigung von 2013 noch gültig ist oder ob ich noch einen Kurs belegen muss.
Vielen Dank
Flemming