Immatrikulation
Verfasst: Do 10. Aug 2017, 12:16
Guten Tag,
ich habe heute meinen Zulassungsbescheid von hochschulstart.de für den Studiengang Medizin erhalten. Ich werde allerdings erst Anfang Dezember 2017 volljährig, also ca. anderthalb Monate nach Beginn des 1. Semesters. Muss ich bei der Immatrikulation eine Art Bestätigung oder Erlaubnis meiner Erziehungsberechtigten vorlegen?
Weiterhin steht auf dem Immatrikulationsantrag unter dem Feld "Adresse" auf Deutsch, dass man dort die Adresse eintragen soll, unter der man gemeldet ist. Auf Englisch steht dort das Gleiche, jedoch noch zusätzlich, dass eine Kopie (beglaubigt?) des Personalausweises bei der Immatrikulation beigefügt werden muss. Gilt dies allgemein?
Vielen Dank!
ich habe heute meinen Zulassungsbescheid von hochschulstart.de für den Studiengang Medizin erhalten. Ich werde allerdings erst Anfang Dezember 2017 volljährig, also ca. anderthalb Monate nach Beginn des 1. Semesters. Muss ich bei der Immatrikulation eine Art Bestätigung oder Erlaubnis meiner Erziehungsberechtigten vorlegen?
Weiterhin steht auf dem Immatrikulationsantrag unter dem Feld "Adresse" auf Deutsch, dass man dort die Adresse eintragen soll, unter der man gemeldet ist. Auf Englisch steht dort das Gleiche, jedoch noch zusätzlich, dass eine Kopie (beglaubigt?) des Personalausweises bei der Immatrikulation beigefügt werden muss. Gilt dies allgemein?
Vielen Dank!