Für mein unbedingt wichtiges Nebenfach wurde ich (wieder) nicht zugelassen. Für die dritte Priorität erhielt ich eine Zusage. Wenn ich nun gegen den Bescheid einen Widerspruch einlege, verliere ich dann die Zusage zum Studienplatz? Oder muss ich erst den Studienplatz annehmen, bevor ich den Widerspruch gegen die andere Ablehnung mache?
Hallo Merkel,
Sie können auch gegen einen Teil, aber nicht gegen den gesamten Zulassungsbescheid Widerspruch einlegen, d.h. Sie verlieren durch einen Widerspruch gegen die Ablehnung im gewünschten Nebenfach Ihren Studienplatz nicht. Die Annahme des Studienplatzes ist keine Voraussetzung für den Widerspruch.
Unabhängig von einem Widerspruch müssen Sie den Studienplatz aber auf jeden Fall innerhalb der in Ihrem Bescheid genannten Frist annehmen, wenn Sie ihn nicht wieder verlieren möchten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können auch gegen einen Teil, aber nicht gegen den gesamten Zulassungsbescheid Widerspruch einlegen, d.h. Sie verlieren durch einen Widerspruch gegen die Ablehnung im gewünschten Nebenfach Ihren Studienplatz nicht. Die Annahme des Studienplatzes ist keine Voraussetzung für den Widerspruch.
Unabhängig von einem Widerspruch müssen Sie den Studienplatz aber auf jeden Fall innerhalb der in Ihrem Bescheid genannten Frist annehmen, wenn Sie ihn nicht wieder verlieren möchten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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