Liebe didilara,
wie Sie selbst festgestellt haben, sind Ihre Chancen in einem möglichen Nachrückverfahren eher gering, aber nicht gänzlich ausgeschlossen. Falls Sie doch in einem möglichen Nachrückverfahren einen Studienplatz an der Uni Hamburg erhalten, sich aber bereits für einen Studienplatz an der Uni Oldenburg sicherheitshalber eingeschrieben haben, müssten Sie dann auf den Studienplatz an der Uni Oldenburg verzichten. Wie Sie in dem Fall auf den Studienplatz in Oldenburg verzichten können, müssen Sie direkt die Uni Oldenburg fragen.
Wenn Sie bereits den Bachelorstudiengang Biologie (Abschluss Bachelor of Science) an einer deutschen Hochschule studiert haben, können Sie sich für denselben Studiengang nicht erneut als Studienanfängerin an der Uni Hamburg bewerben. In dem Fall bliebe nur eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester.
Ob eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester auch zum Sommersemester möglich ist, hängt davon ab, ob der Studiengang Biologie auch Studienplätze für höhere Fachsemester im Sommersemester anbietet. Im Zulassungsverfahren zum Sommersemester 17 war dies der Fall. Sie sollten aber kurz vor der Bewerbungsfrist (01.12. – 15.01.) in die aktuellen Bewerbungsinformationen schauen, ob der Fachbereich dann zum Sommersemester Studienplätze für höhere Fachsemester anbietet:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf (Tabelle 4).
Zu den Zulassungschancen für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester kann ich leider keine belastbaren Aussagen treffen, da es u.a. von der Anzahl der vom Fachbereich zur Verfügung gestellten Studienplätze für höhere Fachsemester und der Anzahl der Bewerbungen abhängt.
Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html und unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... echsel.pdf.
Wenn Sie planen sich über Wartesemester für den Bachelorstudiengang Biologie an der Uni Hamburg zu bewerben, dann sollten Sie den Studienplatz in Oldenburg nicht annehmen, da Studienzeiten an einer staatlich anerkannten Hochschule wartezeitschädigend sind, sie würden also weiterhin 2 Wartesemester haben und während der Studienzeit keine neue Wartesemester sammeln.
Die notwendigen Wartesemester der letzten Zulassungsverfahren finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf. Die Wartesemester für den Bachelorstudiengang sind zwar in den letzten 3 Zulassungsverfahren auf 4 zurückgegangen, aber wir können nicht garantieren, dass es im Zulassungsverfahren zum Wintersemester 18/19 ebenfalls 4 Wartesemester sein werden, da es auch hier u.a. von der Anzahl der vom Fachbereich angebotenen Studienplätze und der Anzahl der Bewerbungen abhängt.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch