Hallo!
Wenn ich bei der Bewerbung um ein Zweitstudium meine Bachelornote als HZB angegeben habe und nun zugelassen bin, muss ich dann auch nur eine beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses einreichnen oder die Beglaubigungen von beiden Zeugnissen, also dem Bachelorzeugnis sowie dem Abiturzeugnis?
Vielen Dank und viele Grüße
Christina
Liebe Christina,
Sie müssen eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung einreichen. Wenn Sie sich mit der Note Ihres Bachelorabschlusszeugnisses als Hochschulzugangsberechtigung an der Uni Hamburg beworben haben, müssen Sie keine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses einreichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Sie müssen eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung einreichen. Wenn Sie sich mit der Note Ihres Bachelorabschlusszeugnisses als Hochschulzugangsberechtigung an der Uni Hamburg beworben haben, müssen Sie keine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses einreichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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