Moin,
ich habe nunmehr den Zulassungsbescheid erhalten, nachdem ich mich für einen Nebenfachwechsel beworben hatte.
Nun soll ich den Immatrikulationsantrag ausfüllen und zurückschicken. Das leuchtet mir so weit ja noch ein, schließlich braucht es eine offizielle 'Annahme' des Studienplatzes im Nebenfach.
Ist es da aber tatsächlich notwendig, schon wieder eine beglaubigte Kopie meiner HZB und KV-Nachweis anzuhängen?
Der Zulassungsbescheid ist offenbar ein Einheitsschreiben, das nicht differenziert zwischen einer normalen Bewerbung und einem Nebenfachwechsel.
(Oh, und - kann man die beglaubigten Kopien eigentlich zurück kriegen?)
Liebe Alessa,
Ihre Frage habe ich bereits in einem anderen Forumsbeitrag beantwortet: viewtopic.php?f=17&t=4894&p=12797&hilit ... hen#p12797.
Die eingereichten Unterlagen werden in einer Studierendenakte eingefügt und können nicht wieder zurück bekommen werden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Ihre Frage habe ich bereits in einem anderen Forumsbeitrag beantwortet: viewtopic.php?f=17&t=4894&p=12797&hilit ... hen#p12797.
Die eingereichten Unterlagen werden in einer Studierendenakte eingefügt und können nicht wieder zurück bekommen werden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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