Amtliche Beglaubigung
Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 16:37
Hallo,
ich hätte da zwei Fragen und zwar war ich heute mein Zeugnis beglaubigen lassen für die Immatrikulation an der Uni HH nun bin ich mir aber unischer da nicht jede Seite einzeln kopiert wurde, sondern halt alles auf einem großen Zettel mit vorder- und Rückseite und ganz hinten dann der Stempel+Unterschrift vom Notardienst, würde das so durchgehen oder muss ich noch mal Geld hinblättern für eine neue Beglaubigung, sodass jede Seite ein einzelnes Blatt umfasst? :/
Und meine zweite Frage wäre, müssen die ärztlichen Unterlagen (Härtefallantrag) auch von einer behördlichen Einrichtung beglaubigt werden oder reicht es wenn ich die originalen Unterlagen ohne behördliche Beglaubigung einreiche? Hatte mit einem studentischen Mitarbeiter telefoniert und er meinte es würde reichen, wenn ich die Originalfassung einreiche jedoch bin ich mir was das angeht sehr unsicher, weil auf der Checkliste unter den Sonderanträgen steht, dass die Unterlagen wohl "amtlich beglaubigt" werden sollen, woraufhin sich mir die Frage stellte warum da dann nicht einfach steht, dass man da die Originalfassung einfach einreichen kann. Ich finde es auch bisschen albern, dass man ärztliche unterlagen von einer behördlichen Einrichtung beglaubigen lassen muss, sofern es so wäre.
Ich will nichts falsch machen und wäre blöd, wenn meine Immatrikulation an solchen Kleinigkeiten scheitern würde.
Ich bedanke mich im voraus für Antworten.
ich hätte da zwei Fragen und zwar war ich heute mein Zeugnis beglaubigen lassen für die Immatrikulation an der Uni HH nun bin ich mir aber unischer da nicht jede Seite einzeln kopiert wurde, sondern halt alles auf einem großen Zettel mit vorder- und Rückseite und ganz hinten dann der Stempel+Unterschrift vom Notardienst, würde das so durchgehen oder muss ich noch mal Geld hinblättern für eine neue Beglaubigung, sodass jede Seite ein einzelnes Blatt umfasst? :/
Und meine zweite Frage wäre, müssen die ärztlichen Unterlagen (Härtefallantrag) auch von einer behördlichen Einrichtung beglaubigt werden oder reicht es wenn ich die originalen Unterlagen ohne behördliche Beglaubigung einreiche? Hatte mit einem studentischen Mitarbeiter telefoniert und er meinte es würde reichen, wenn ich die Originalfassung einreiche jedoch bin ich mir was das angeht sehr unsicher, weil auf der Checkliste unter den Sonderanträgen steht, dass die Unterlagen wohl "amtlich beglaubigt" werden sollen, woraufhin sich mir die Frage stellte warum da dann nicht einfach steht, dass man da die Originalfassung einfach einreichen kann. Ich finde es auch bisschen albern, dass man ärztliche unterlagen von einer behördlichen Einrichtung beglaubigen lassen muss, sofern es so wäre.
Ich will nichts falsch machen und wäre blöd, wenn meine Immatrikulation an solchen Kleinigkeiten scheitern würde.
Ich bedanke mich im voraus für Antworten.