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Amtliche Beglaubigung

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 16:37
von Eka1996
Hallo,

ich hätte da zwei Fragen und zwar war ich heute mein Zeugnis beglaubigen lassen für die Immatrikulation an der Uni HH nun bin ich mir aber unischer da nicht jede Seite einzeln kopiert wurde, sondern halt alles auf einem großen Zettel mit vorder- und Rückseite und ganz hinten dann der Stempel+Unterschrift vom Notardienst, würde das so durchgehen oder muss ich noch mal Geld hinblättern für eine neue Beglaubigung, sodass jede Seite ein einzelnes Blatt umfasst? :/

Und meine zweite Frage wäre, müssen die ärztlichen Unterlagen (Härtefallantrag) auch von einer behördlichen Einrichtung beglaubigt werden oder reicht es wenn ich die originalen Unterlagen ohne behördliche Beglaubigung einreiche? Hatte mit einem studentischen Mitarbeiter telefoniert und er meinte es würde reichen, wenn ich die Originalfassung einreiche jedoch bin ich mir was das angeht sehr unsicher, weil auf der Checkliste unter den Sonderanträgen steht, dass die Unterlagen wohl "amtlich beglaubigt" werden sollen, woraufhin sich mir die Frage stellte warum da dann nicht einfach steht, dass man da die Originalfassung einfach einreichen kann. Ich finde es auch bisschen albern, dass man ärztliche unterlagen von einer behördlichen Einrichtung beglaubigen lassen muss, sofern es so wäre.

Ich will nichts falsch machen und wäre blöd, wenn meine Immatrikulation an solchen Kleinigkeiten scheitern würde.

Ich bedanke mich im voraus für Antworten. :-)

Re: Amtliche Beglaubigung

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 17:56
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Eka1996,

Die Beglaubigung muss der auf der folgenden Seite angegebenen Form entsprechen: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Beglaubigung die richtige Form hat, schicken Sie am besten einen Scan der Unterlagen an das folgende Kontaktformular und lassen prüfen, ob die Form korrekt ist: https://www.uni-hamburg.de/studium

Selbstverständlich können Sie die ärztlichen Unterlagen auch im Original einreichen. Sie sollten das aber nur dann tun, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie die Originale nicht mehr für einen anderen Zweck benötigen, da die eingereichten Unterlagen in Ihre Akte gegeben werden und Sie diese daher nicht zurück erhalten können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Amtliche Beglaubigung

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 18:21
von Eka1996
Zentrale Studienberatung - Birte Schelling hat geschrieben: Fr 11. Aug 2017, 17:56 Hallo Eka1996,

Die Beglaubigung muss der auf der folgenden Seite angegebenen Form entsprechen: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Beglaubigung die richtige Form hat, schicken Sie am besten einen Scan der Unterlagen an das folgende Kontaktformular und lassen prüfen, ob die Form korrekt ist: https://www.uni-hamburg.de/studium

Selbstverständlich können Sie die ärztlichen Unterlagen auch im Original einreichen. Sie sollten das aber nur dann tun, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie die Originale nicht mehr für einen anderen Zweck benötigen, da die eingereichten Unterlagen in Ihre Akte gegeben werden und Sie diese daher nicht zurück erhalten können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Vielen Dank erstmal für die Antwort :)

Sollte ich das Original nicht einreichen und mich doch noch umentscheiden, würde dann eine einfache Kopie ausreichen?

Re: Amtliche Beglaubigung

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 20:04
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Eka1996,

Eine einfache Kopie reicht nicht aus. Wenn Sie das Original behalten möchten, müssen Sie eine beglaubigte Kopie einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling