Hallo,
ich habe gestern meinen Zulassungsbescheid erhalten mit der Frist zur Annahme des Studienplatzes: 14.08 - 23.08.2017.
Leider fählt mir nur Krankenversicherungsnachweis. Ich bin aber bis ende August nicht in Deutschland. Ist es dann zu spät wenn ich den Krankenversicherungsnachweis anfang September einreiche?, wird dadurch meine Immatrikulation unwirksam?
MfG
Kris
Liebe(r) Kris,
wenn Sie Ihren Nachweis der Krankenversicherung nach der Frist zur Immatrikulation einreichen, gefährden Sie damit nicht Ihre Einschreibung. Sie werden dann aber bis zum Nachweis der Krankenversicherung an der Uni Hamburg nur vorläufig eingeschrieben und erhalten auch nur vorläufige Semesterunterlagen (wenn der Nachweis nicht bis zur Erstellung der Semesterunterlagen eingereicht wurde). Erst nach dem Nachweis der Krankenversicherung werden Sie dann endgültig eingeschrieben. Reichen Sie also bitte den Nachweis der Krankenversicherung zügig nach, sobald Sie wieder in Deutschland sind.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie Ihren Nachweis der Krankenversicherung nach der Frist zur Immatrikulation einreichen, gefährden Sie damit nicht Ihre Einschreibung. Sie werden dann aber bis zum Nachweis der Krankenversicherung an der Uni Hamburg nur vorläufig eingeschrieben und erhalten auch nur vorläufige Semesterunterlagen (wenn der Nachweis nicht bis zur Erstellung der Semesterunterlagen eingereicht wurde). Erst nach dem Nachweis der Krankenversicherung werden Sie dann endgültig eingeschrieben. Reichen Sie also bitte den Nachweis der Krankenversicherung zügig nach, sobald Sie wieder in Deutschland sind.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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