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Zulassung Berufsschullehramt

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 17:25
von Annika S
Hallo,

Welche Nc's wurden dieses jahr für Berufsschullehramt Wirtschaftswissenschaft/ Sozialwissenschaft zugelassen?
Kann man schon eine Tendenz für das nächste Jahr anhand der letzten Jahre ausmachen?
Hat ein NC von 2,8 gute Chancen?

Werden Wartesemester ungültig, wenn man zugelassen wurde, den Studienplatz nicht annimmt und sich im nächsten Jahr noch einmal bewirbt?
Danke schon einmal für eine Info.

Re: Zulassung Berufsschullehramt

Verfasst: So 13. Aug 2017, 11:49
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Annika,

Die NC-Werte aus dem laufenden Zulassungsverfahren stehen noch nicht endgültig fest, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Werte aus den vergangenen Jahren finden Sie in der folgenden Tabelle: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf

Um für einen Lehramtsstudiengang zugelassen zu werden, müssen Sie sowohl für Erziehungswissenschaft als auch für die von Ihnen gewählten Fächer zugelassen werden. Die Chancen für eine Zulassung mit einem NC von 2,8 stehen daher eher nicht gut, da die NC-Werte für Erziehungswissenschaft in den vergangenen Jahren konstant bei 2,4 und die Werte für Wirtschaftswissenschaften konstant bei 2,1 lagen. Da die Werte der letzten Jahre allerdings immer nur eine Tendenz abbilden können und sich die Werte in jedem Jahr neu im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Durchschnittsnoten und der Anzahl der Studienplätze ergeben, würde ich Ihnen empfehlen, es dennoch mit einer Bewerbung zu versuchen, aber sich in jedem Fall parallel auch an anderen Universitäten zu bewerben, an denen die NC-Werte teilweise erheblich niedriger ausfallen als an der Uni Hamburg.

Einen Studienplatz, für den man zugelassen ist, nicht anzunehmen, hat keine negativen Auswirkungen auf kommende Bewerbungen - die Wartezeit bleibt in dem Fall bestehen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Zulassung Berufsschullehramt

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 12:21
von Hiellans
Wie sieht es nun aus mit dem Nc für gymnasiallehramt /Erziehungswissenschaft? Ich habe ein Problem. Ich habe in meiner online Bewerbung meine Gesamtfurchschnittsnote als Note für Erziehungswissenschaft abgegeben. Nun habe ich Angst, dass mir der Studienplatz wieder weggenommen wird.

Re: Zulassung Berufsschullehramt

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 20:58
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Hiellans,

Die Frage von Annika bezog sich auf den Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen. Auf der Basis Ihrer Fragestellung vermute ich aber, dass Sie sich auf den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien beziehen. Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob sich mit dieser Vermutung richtig liege oder nicht, da ich Ihre Frage sonst nicht in aufschlussreicher Weise beantworten kann.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Zulassung Berufsschullehramt

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 21:03
von Hiellans
Genau richtig. Tut mir leid, dass ich mich so unklar ausgedrückt habe. Ich meine den Masterstudiengang. Wie hoch ist der nc bis jetzt für Lehramt ? Und wurden alle Bewerber genommen ?

Re: Zulassung Berufsschullehramt

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 21:39
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Hiellans,

Da die Zulassungsverfahren zum Wintersemester 17/18 noch nicht abgeschlossen sind, kann ich Ihnen diese letzten Fragen leider nicht beantworten (vgl. meine Antwort an Annika).

Im Master of Education Lehramt an Gymnasien ist zum Wintersemester 2017/18 nur der Teilstudiengang Erziehungswissenschaft zulassungsbeschränkt, alle Unterrichtsfächer sind zulassungsfrei. Aus den letzten Jahren, in denen die Unterrichtsfächer ebenfalls zulassungsfrei waren, gibt es aber keine Richtwerte bezüglich der Noten für eine Zulassung in Erziehungswissenschaft, da hier jeweils die Studienplätze in Erziehungswissenschaft für alle Bewerber/innen ausgereicht haben und daher alle Bewerber/innen zugelassen werden konnten. Ob das auch in diesem Jahr wieder so sein wird, lässt sich aber natürlich jetzt noch nicht sagen, da, wie schon gesagt, die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind.

Wenn Sie sich für den Studiengang beworben haben, sollten Sie aber seit gestern in Ihrem STiNE-Account einen Bescheid haben, der Ihnen Aufschluss darüber gibt, ob Sie zugelassen oder abgelehnt wurden. Dass Sie in der Bewerbung Ihre Gesamtdurchschnittsnote angegeben haben, kann auf Ihre Bewerbung einen negativen Einfluss haben, sofern diese Note besser ist als die Note in Erziehungswissenschaft. Im schlimmsten Fall würde in der Tat eine ggf. erteilte Zulassung zurück genommen, wenn Sie Ihre Unterlagen zur Immatrikulation einreichen und die Diskrepanz zwischen den Noten fest gestellt wird. Hier können Sie aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht viel mehr tun als das Ergebnis abzuwarten, da Sie die Angaben in der Bewerbung nun nicht mehr ändern können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling