Einschreibung (Prüfungsleistungen)
Verfasst: So 13. Aug 2017, 20:23
Hallo, es geht darum, dass ich bei den Immatrikulationsunterlagen angeben muss, ob ich Prüfungen "endgültig nicht bestanden habe". Ich habe vorher Jura zwei Semester lang studiert und die Klausuren alle mit geschrieben. Nur leider habe ich nicht meine Klausurergebnisse von diesem Sommersemester. Exmatrikuliert habe ich mich auch schon. Die Chance, dass ich bestanden habe ist sowieso gering... Bei einem Jurastudium hat man ja 4 Semester Zeit für die Zwischenprüfung und ich war ja auch erst im zweiten Semester. Die Chance, die bisher "nicht bestandenen" Prüfungen zu wiederholen, hätte ich auch im 5. Semester. Und wenn ich sie erst da nicht bestanden hätte, hätte ich die Zwischenprüfung "endgültig nicht bestanden". Also man hat bis zum 5. Semester theoretisch für die Zwischenprüfung Zeit.
Ich gehe mal stark davon aus, dass ich die jetzigen Klausuren nicht bestanden habe, dann ist es doch noch KEIN "endgültiges Nichtbestehen" der Zwischenprüfung oder? Will jetzt nichts falsches bei den Unterlagen angeben.
MfG
Mikael
Ich gehe mal stark davon aus, dass ich die jetzigen Klausuren nicht bestanden habe, dann ist es doch noch KEIN "endgültiges Nichtbestehen" der Zwischenprüfung oder? Will jetzt nichts falsches bei den Unterlagen angeben.
MfG
Mikael