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Einschreibung (Prüfungsleistungen)

Verfasst: So 13. Aug 2017, 20:23
von Mikael
Hallo, es geht darum, dass ich bei den Immatrikulationsunterlagen angeben muss, ob ich Prüfungen "endgültig nicht bestanden habe". Ich habe vorher Jura zwei Semester lang studiert und die Klausuren alle mit geschrieben. Nur leider habe ich nicht meine Klausurergebnisse von diesem Sommersemester. Exmatrikuliert habe ich mich auch schon. Die Chance, dass ich bestanden habe ist sowieso gering... Bei einem Jurastudium hat man ja 4 Semester Zeit für die Zwischenprüfung und ich war ja auch erst im zweiten Semester. Die Chance, die bisher "nicht bestandenen" Prüfungen zu wiederholen, hätte ich auch im 5. Semester. Und wenn ich sie erst da nicht bestanden hätte, hätte ich die Zwischenprüfung "endgültig nicht bestanden". Also man hat bis zum 5. Semester theoretisch für die Zwischenprüfung Zeit.
Ich gehe mal stark davon aus, dass ich die jetzigen Klausuren nicht bestanden habe, dann ist es doch noch KEIN "endgültiges Nichtbestehen" der Zwischenprüfung oder? Will jetzt nichts falsches bei den Unterlagen angeben.

MfG

Mikael

Re: Einschreibung (Prüfungsleistungen)

Verfasst: Mo 14. Aug 2017, 14:23
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Lieber Mikael,

wenn Sie sich im Studiengang Rechtswissenschaft exmatrikuliert haben, müssen Sie auch keine Prüfungsleistungen mehr absolvieren. Sie haben eine Prüfungsleistung nur dann endgültig nicht bestanden, wenn Sie bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation alle Prüfungsversuche für eine Prüfungsleistung verbraucht haben und auch beim letzten Prüfungsversuch die Prüfungsleistung nicht bestanden haben. Eine Prüfung nicht im ersten Prüfungsversuch zu bestehen ist keine endgültig nicht bestandene Prüfungsleistung. Von Ihren angegebenen Informationen her zu urteilen, haben Sie keine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden. Wenn Sie sich aber ganz sicher sein wollen, dann wenden Sie sich bitte an das Studienbüro der Rechtswissenschaft. Dort kann man anhand Ihrer Unterlagen genau sagen, ob Sie eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch