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Immatrikulation bei gleichzeitigem Fernstudium als Studiengangszweithörer

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 15:33
von TheoWesen
Guten Tag,

hochschulstart.de hat mir einen Zulassungsbescheid für einen Medizinstudienplatz in Hamburg zugesendet. Aktuell bin ich noch als Teilzeitstudent im Studiengang Mathematik an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben. Um das Studium dort abzuschließen, fehlt zwar nicht mehr viel, aber da es wohl noch länger als ein Semester dauert, ist die Regel mit der kurzfristigen Überlappung der Studiengänge bei mir nicht anwendbar.

Daher habe ich mit der FernUni Hagen telefoniert und die Information erhalten, dass es möglich ist, unter Vorlage des Bescheids von hochschulstart.de meinen Status von "Teilzeitstudent" in "Studiengangszweithörer" zu ändern, und das bereits zum kommenden Wintersemester. Was unter Studiengangszweithörer zu verstehen ist, beschreibt die FernUni auf der Seite https://www.fernuni-hagen.de/studium/st ... atus.shtml. Den Nachweis über meinen Statuswechsel könnte ich kurzfristig von der FernUni erhalten.

Meine Frage ist, ob ich mich in Hamburg immatrikulieren kann, wenn ich in Hagen als "Studiengangszweithörer" eingeschrieben bin.

Falls das nicht möglich ist, dann würde das bedeuten, dass ich mich zunächst in Hagen exmatrikulieren muss, mich dann in Hamburg einschreiben muss und mich anschließend zum Sommersemester 2017 in Hagen wieder immatrikulieren muss, dann natürlich als Studiengangszweithörer. Da mir meine bisherigen Leistungen an der FernUni dabei erhalten bleiben, ist auf diese Weise eine Fortsetzung des Mathestudiums dort möglich, wie mir die FernUni mitgeteilt hat.

Toll und meines Erachtens aufgrund von vermeidetem höherem Aufwand auch sinnvoller wäre es aber, wenn ich mich nicht extra für lediglich ein Semester in Hagen exmatrikulieren muss, sondern mich in Hamburg einschreiben kann, wenn ich ab dem kommenden Wintersemester in Hagen Studiengangszweithörer bin.

Eventuell noch zu berücksichtigende Anmerkung: Die Tatsache, dass Fernstudiengänge (und Studiengänge in Teilzeit) teilweise anders gesehen werden als ein Vollzeitstudium an einer Präsenzuni gilt zum Beispiel auch in Bezug auf die Wartezeit. Da findet man z. B. auf

https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=281

im Bereich "Wartezeitquote" den Satz: "Nicht zur Wartezeit zählen allerdings die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren." In der Allgemeinheit ist der Satz nicht korrekt, denn auf derselben Seite steht ein paar Zeilen weiter unten eine Ausnahmeregelung, wobei sogar die FernUniversität in Hagen explizit erwähnt ist. Dies erwähne ich nur deswegen, weil ich mir in ähnlicher Weise Ausnahmeregelungen in meinem aktuellen Fall mit der Immatrikulation vorstellen könnte.

Vielen Dank und schöne Grüße

Theo

Re: Immatrikulation bei gleichzeitigem Fernstudium als Studiengangszweithörer

Verfasst: Mi 16. Aug 2017, 14:09
von Campus-Center - Birte Schelling
Lieber Theo,

Wenn Sie an der Fernuni Hagen noch länger eingeschrieben bleiben wollen als ein Semester, ist eine Immatrikulation an der Uni Hamburg nur über einen Antrag auf ein Doppelstudium möglich. Diesen hätten Sie aber eigentlich schon bei der Bewerbung stellen müssen. Dies gilt auch bei einer Immatrikulation dort als "Studiengangszweithörer", da Sie auch als solcher regulär immatrikulierter Studierender sind. Sie könnten den Antrag auch jetzt noch verspätet stellen, das würde ich Ihnen aber nicht empfehlen, da das Antragsprozedere sehr umfangreich ist und daher vermutlich die Lösung, die Ihnen die Fernuni Hagen anbietet, sehr viel einfacher und unkomplizierter ist. Informationen zur Antragstellung für ein Doppelstudium finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium.

Den Text auf der Seite, auf den Sie hinweisen, haben Sie nicht ganz richtig verstanden. Dort wird darauf hingewiesen, dass eine Ausnahmeregelung bezüglich der Wartezeit, die für ein Teilzeitstudium an der Fernuni Hagen vor dem Wintersemester 2014/15 galt, seit dem Wintersemester 2014/15 nicht mehr gilt. Gleiches gilt auch für eine Ausnahme bezüglich einer gleichzeitigen Immatrikulation. Auch hier gilt keine Ausnahmeregelung mehr.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Immatrikulation bei gleichzeitigem Fernstudium als Studiengangszweithörer

Verfasst: Mi 16. Aug 2017, 15:14
von TheoWesen
Liebe Frau Schelling,

schönen Dank für Ihre Antwort.

Sie haben recht, dass die Lösung, die die FernUni Hagen Studieninteressierten anbietet, sehr viel einfacher und unkomplizierter ist, nämlich sogar so einfach und unkompliziert, dass man gar keinen Antrag stellen muss, sondern sich einfach einschreiben kann.

Also muss ich mich tatsächlich in Hagen vorübergehend exmatrikulieren, in Hamburg einschreiben und dann wieder in Hagen einschreiben ...

Vielleicht kann man ja mal bei entsprechenden Stellen an der Uni Hamburg anregen, dass hier für das Fernstudium in Hagen eine Ausnahmeregelung geschaffen wird, denn z. B. laut Wikipedia ist die FernUni mit über 76.000 Studierenden (inkl. Beurlaubte) immerhin die größte deutsche Universität, sodass der nun vorliegende Fall vielleicht gar nicht mal so selten auftritt.

Die Regelung in Zusamenhang mit dem WS 2014/15 in Bezug auf die Sammlung von Wartesemestern ist mir bekannt. Worauf ich hingewiesen habe ist, dass die Aussage "Nicht zur Wartezeit zählen allerdings die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren", in der Allgemeinheit nicht zutreffend ist, denn eine Person, die beispielsweise im Sommersemester 2012 als Teilzeitstudent an der FernUni Hagen eingeschrieben war, hat auch jetzt im Jahr 2017 durch das Sommersemester 2012 ein Wartesemester - und zwar obwohl die Person an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Wartesemester, die eine Person bis einschließlich Sommersemester 2014 auf diese Weise gesammelt hat, bleiben auch heute noch als Wartesemester erhalten, denn auf derselben Seite steht ein paar Zeilen weiter unten: "Aus Gründen des Vertrauensschutzes bleiben bisherige Studienzeiten bis einschließlich Sommersemester 2014 unberührt."

Mit besten Grüßen

Theo

Re: Immatrikulation bei gleichzeitigem Fernstudium als Studiengangszweithörer

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 20:50
von Campus-Center - Birte Schelling
Lieber Theo,

Eine Ausnahmeregelung wird es hier nicht wieder geben, da die Regelung sicher stellen soll, dass so wenige Personen wie möglich zwei Studienplätze an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule gleichzeitig inne haben. Der Hintergrund ist dieTatsache, dass Studienplätze ein knappes, aus Steuergeldern finanziertes Gut sind und jemand, der zwei Studienplätze gleichzeitig in Anspruch nimmt, anderen einen Studienplatz vorenthält. Daher ist die Tatsache, dass es sich bei der FernUni Hagen den Studierendenzahlen nach um die größte deutsche Universität handelt, eher ein Grund dafür, die Regelung beizubehalten, als sie abzuschaffen. Warum die FernUni Hagen die gleichzeitige Immatrikulation trotz der oben genannten Begründung erlaubt, müssen Sie bei der FernUni Hagen in Erfahrung bringen.

Ihr Hinweis bezüglich der ungenau formulierten Aussage in den Hinweisen auf der Webseite von hochschulstart.de ist korrekt. Wenn Sie hier eine Änderung wünschen, müssten Sie sich direkt an hochschulstart.de wenden, da wir als Uni Hamburg natürlich die Webseiten von hochschulstart.de nicht ändern können. Der Grund dafür, dass hochschulstart.de Zeiten der Immatrikulation im Teilzeitstudium der FernUni Hagen, die vor der Änderung der Regelung absolviert wurden, weiterhin als Wartezeit anerkennt, ist, wie beschrieben, der Vertrauensschutz. Personen, die sich vor der Änderung der Regelung als Teilzeitstudierende an der FernUni Hagen immatrikuliert haben, konnten ja nicht wissen, dass die Regelung einmal geändert werden würde und sollen daher durch die nachträgliche Änderung keinen Nachteil haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling