Immatrikulation bei gleichzeitigem Fernstudium als Studiengangszweithörer
Verfasst: Di 15. Aug 2017, 15:33
Guten Tag,
hochschulstart.de hat mir einen Zulassungsbescheid für einen Medizinstudienplatz in Hamburg zugesendet. Aktuell bin ich noch als Teilzeitstudent im Studiengang Mathematik an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben. Um das Studium dort abzuschließen, fehlt zwar nicht mehr viel, aber da es wohl noch länger als ein Semester dauert, ist die Regel mit der kurzfristigen Überlappung der Studiengänge bei mir nicht anwendbar.
Daher habe ich mit der FernUni Hagen telefoniert und die Information erhalten, dass es möglich ist, unter Vorlage des Bescheids von hochschulstart.de meinen Status von "Teilzeitstudent" in "Studiengangszweithörer" zu ändern, und das bereits zum kommenden Wintersemester. Was unter Studiengangszweithörer zu verstehen ist, beschreibt die FernUni auf der Seite https://www.fernuni-hagen.de/studium/st ... atus.shtml. Den Nachweis über meinen Statuswechsel könnte ich kurzfristig von der FernUni erhalten.
Meine Frage ist, ob ich mich in Hamburg immatrikulieren kann, wenn ich in Hagen als "Studiengangszweithörer" eingeschrieben bin.
Falls das nicht möglich ist, dann würde das bedeuten, dass ich mich zunächst in Hagen exmatrikulieren muss, mich dann in Hamburg einschreiben muss und mich anschließend zum Sommersemester 2017 in Hagen wieder immatrikulieren muss, dann natürlich als Studiengangszweithörer. Da mir meine bisherigen Leistungen an der FernUni dabei erhalten bleiben, ist auf diese Weise eine Fortsetzung des Mathestudiums dort möglich, wie mir die FernUni mitgeteilt hat.
Toll und meines Erachtens aufgrund von vermeidetem höherem Aufwand auch sinnvoller wäre es aber, wenn ich mich nicht extra für lediglich ein Semester in Hagen exmatrikulieren muss, sondern mich in Hamburg einschreiben kann, wenn ich ab dem kommenden Wintersemester in Hagen Studiengangszweithörer bin.
Eventuell noch zu berücksichtigende Anmerkung: Die Tatsache, dass Fernstudiengänge (und Studiengänge in Teilzeit) teilweise anders gesehen werden als ein Vollzeitstudium an einer Präsenzuni gilt zum Beispiel auch in Bezug auf die Wartezeit. Da findet man z. B. auf
https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=281
im Bereich "Wartezeitquote" den Satz: "Nicht zur Wartezeit zählen allerdings die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren." In der Allgemeinheit ist der Satz nicht korrekt, denn auf derselben Seite steht ein paar Zeilen weiter unten eine Ausnahmeregelung, wobei sogar die FernUniversität in Hagen explizit erwähnt ist. Dies erwähne ich nur deswegen, weil ich mir in ähnlicher Weise Ausnahmeregelungen in meinem aktuellen Fall mit der Immatrikulation vorstellen könnte.
Vielen Dank und schöne Grüße
Theo
hochschulstart.de hat mir einen Zulassungsbescheid für einen Medizinstudienplatz in Hamburg zugesendet. Aktuell bin ich noch als Teilzeitstudent im Studiengang Mathematik an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben. Um das Studium dort abzuschließen, fehlt zwar nicht mehr viel, aber da es wohl noch länger als ein Semester dauert, ist die Regel mit der kurzfristigen Überlappung der Studiengänge bei mir nicht anwendbar.
Daher habe ich mit der FernUni Hagen telefoniert und die Information erhalten, dass es möglich ist, unter Vorlage des Bescheids von hochschulstart.de meinen Status von "Teilzeitstudent" in "Studiengangszweithörer" zu ändern, und das bereits zum kommenden Wintersemester. Was unter Studiengangszweithörer zu verstehen ist, beschreibt die FernUni auf der Seite https://www.fernuni-hagen.de/studium/st ... atus.shtml. Den Nachweis über meinen Statuswechsel könnte ich kurzfristig von der FernUni erhalten.
Meine Frage ist, ob ich mich in Hamburg immatrikulieren kann, wenn ich in Hagen als "Studiengangszweithörer" eingeschrieben bin.
Falls das nicht möglich ist, dann würde das bedeuten, dass ich mich zunächst in Hagen exmatrikulieren muss, mich dann in Hamburg einschreiben muss und mich anschließend zum Sommersemester 2017 in Hagen wieder immatrikulieren muss, dann natürlich als Studiengangszweithörer. Da mir meine bisherigen Leistungen an der FernUni dabei erhalten bleiben, ist auf diese Weise eine Fortsetzung des Mathestudiums dort möglich, wie mir die FernUni mitgeteilt hat.
Toll und meines Erachtens aufgrund von vermeidetem höherem Aufwand auch sinnvoller wäre es aber, wenn ich mich nicht extra für lediglich ein Semester in Hagen exmatrikulieren muss, sondern mich in Hamburg einschreiben kann, wenn ich ab dem kommenden Wintersemester in Hagen Studiengangszweithörer bin.
Eventuell noch zu berücksichtigende Anmerkung: Die Tatsache, dass Fernstudiengänge (und Studiengänge in Teilzeit) teilweise anders gesehen werden als ein Vollzeitstudium an einer Präsenzuni gilt zum Beispiel auch in Bezug auf die Wartezeit. Da findet man z. B. auf
https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=281
im Bereich "Wartezeitquote" den Satz: "Nicht zur Wartezeit zählen allerdings die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren." In der Allgemeinheit ist der Satz nicht korrekt, denn auf derselben Seite steht ein paar Zeilen weiter unten eine Ausnahmeregelung, wobei sogar die FernUniversität in Hagen explizit erwähnt ist. Dies erwähne ich nur deswegen, weil ich mir in ähnlicher Weise Ausnahmeregelungen in meinem aktuellen Fall mit der Immatrikulation vorstellen könnte.
Vielen Dank und schöne Grüße
Theo