Hallo NaH,
Für die Immatrikulation in einen Master- Lehramtsstudiengang müssen Sie in jedem Fall folgendes einreichen:
Immatrikulationsantrag
Abschlusszeugnis des Erststudiums in amtlich beglaubigter Kopie (Falls noch nicht vorhanden, muss das Zeugnis bis spätestens zum Ablauf des 1. Fachsemesters im Masterstudiengang (31.03. bzw. 30.09.) nachzureichen).
Krankenversicherungsnachweis (weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/kv Dieser Nachweis kann auch nachgereicht werden.)
Bewerberinnen und Bewerber mit Bachelor-Lehramtsabschluss der Uni Hamburg müssen außerdem folgendes einreichen, sofern das Bachelorzeugnis noch nicht mit eingereicht wird (selbst gefertigte Ausdrucke reichen aus, es ist keine Beglaubigung erforderlich):
Ausdruck des Leistungskontos aus STiNE zum Beleg der in der Online-Bewerbung angegebenen Teilnoten je Teilstudiengang
Nachweis darüber, dass bis 15.07. mind. 120 Leistungspunkte (bzw. 180 Leistungspunkte mit Kunst oder Musik) erworben worden sind
Nachweis darüber, dass die Bachelorarbeit bis 15.07. angemeldet gewesen worden ist
Bestätigung der Anmeldung zum Abschlussmodul (Ausdruck der STiNE-Systemnachricht) ODER
Ausdruck des Leistungskontos aus STiNE mit Prüfungsanmeldungen – Bereich: „Angemeldete Prüfungen“
Bewerberinnen und Bewerber mit Bachelor-Lehramtsabschluss, der nicht an der Universität Hamburg erworben wurde müssen außerdem folgendes einreichen (diese Dokumente sind alle in amtlich beglaubigter Kopie oder im Original einzureichen):
Transcript of Records zum Beleg der in der Online-Bewerbung angegebenen Teilnoten je Teilstudiengang, sofern im Bachelorzeugnis nicht ausgewiesen
Nachweise über die Erfüllung der weiteren Zugangsvoraussetzungen je Lehramtsstudium wie unter
https://www.uni-hamburg.de/la-Master beschrieben:
Nachweis zur Qualifikation für den Lehramts-Typ
Nachweis zweier Unterrichtsfächer bzw. Unterrichtsfach/Förderschwerpunkt bzw. berufliche Fachrichtung/Unterrichtsfach
Nachweis zur Fachdidaktik für beide Unterrichtsfächer bzw. Unterrichtsfach/Förderschwerpunkt bzw. berufliche Fachrichtung/Unterrichtsfach
Nachweis Schulpraktika
LA Berufliche Schulen: Nachweis einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung (Ausbildungszeugnis) oder ersatzweise Nachweis über die Anerkennung des zwölfmonatigen Betriebspraktikums vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA)
Für Unterrichtsfächer Kunst oder Musik: Nachweis Aufnahmeprüfung
Für Unterrichtsfach Religion/LA an Gymnasien: Nachweis Latinum
In bestimmten Fällen sind außerdem von beiden Gruppen noch folgende Dokumente einzureichen:
Sofern Sie im SoSe 2017 an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren: Exmatrikulationsbescheinigung in einfacher Kopie
Sofern Sie zu Bewerbung einen Härtefallantrag gestellt haben: Sämtliche Nachweise zur Begründung des bei der Bewerbung eingereichten Härtefallantrags in amtlich beglaubigter Kopie
Bei Bewerbung mit einem Abschluss aus dem Ausland: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (mehr Informationen dazu unter
https://www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling