Hallo,
ich bin für den Master of Arts Philosophie zugelassen, habe nun aber noch eine Frage bezüglich der Nachweise, die mit dem Immatrikulationsantrag eingereicht werden müssen.
Und zwar ist in der Checkliste angegeben, dass sämtliche Unterlagen eingereicht werden sollen, die bereits mit der Bewerbung bei der Fakultät eingereicht wurden. Demnach müsste ich mein Abiturzeugnis noch einmal einreichen, da ich es bei der Bewerbung mitschicken musste.
Allerdings findet sich hier https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung der Hinweis darauf, dass kein Nachweis über die HZB mehr erforderlich ist.
Muss ich somit für die Immatrikulation eine beglaubigte Kopie meines Abiturzeugnisses einreichen oder nicht?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Benjamin Schneider
Lieber Herr Schneider,
bevor ich Ihre Frage beantworte:
Wo haben Sie genau den Hinweis auf der von Ihnen verlinkten Webseite gefunden, dass Sie keine amtliche beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung zur Immatrikulation in den Masterstudiengang Philosophie einreichen müssen?
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
bevor ich Ihre Frage beantworte:
Wo haben Sie genau den Hinweis auf der von Ihnen verlinkten Webseite gefunden, dass Sie keine amtliche beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung zur Immatrikulation in den Masterstudiengang Philosophie einreichen müssen?
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Herr Gautzsch,
wenn man den Menüpunkt "Checklisten für die Einschreibung" einblendet, kommt u.a. der folgende Satz: "Für die Einschreibung in einem Masterstudiengang ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ebenfalls nicht mehr erforderlich."
Ich habe das so verstanden, dass grundsätzlich kein Nachweis der HZB eingereicht werden muss, unabhängig vom Masterstudiengang. Aber möglicherweise habe ich das auch einfach nur falsch verstanden?
Viele Grüße
Benjamin Schneider
wenn man den Menüpunkt "Checklisten für die Einschreibung" einblendet, kommt u.a. der folgende Satz: "Für die Einschreibung in einem Masterstudiengang ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ebenfalls nicht mehr erforderlich."
Ich habe das so verstanden, dass grundsätzlich kein Nachweis der HZB eingereicht werden muss, unabhängig vom Masterstudiengang. Aber möglicherweise habe ich das auch einfach nur falsch verstanden?
Viele Grüße
Benjamin Schneider
Lieber Herr Schneider,
die Information ist korrekt. Für einige Masterstudiengänge muss zwar zur Bewerbung die Hoschschulzugangsberechtigung eingereicht werden, aber zur Immatrikulation in einen Masterstudiengang an der Uni Hamburg brauchen Sie keinen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung mehr einreichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
die Information ist korrekt. Für einige Masterstudiengänge muss zwar zur Bewerbung die Hoschschulzugangsberechtigung eingereicht werden, aber zur Immatrikulation in einen Masterstudiengang an der Uni Hamburg brauchen Sie keinen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung mehr einreichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Herr Gautzsch,
in Ordnung, dann müssten meine Unterlagen jetzt vollständig sein.
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Viele Grüße
Benjamin Schneider
in Ordnung, dann müssten meine Unterlagen jetzt vollständig sein.
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Viele Grüße
Benjamin Schneider