Aufenthaltserlaubnis/ Visum bei der Immatrikulation
Verfasst: Mi 16. Aug 2017, 11:43
Hallo,
ich bin zum WiSe 2017/18 an der Universität Hamburg im Studiengang BWL zugelassen. Als Nicht-EU-Bürgerin soll ich für die Immatrikulation auch eine Kopie einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums einreichen. Da ich zwei Jahre an eine andere deutschen Universität Jura studiert habe, bin ich zurzeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnisses zum Studium der Rechtswissenschaften an der Universität y, die im Dezember 2017 abläuft. Reicht eine Kopie dieser Aufenthaltserlaubnis zur Immatrikulation aus, oder muss ich ein Visum beantragen? Das Problem ist, dass die Ausstellung eines Visums mind. 4-6 Wochen bedarf, während der Immatrikulationsfrist am 23. August 2017 abläuft.
Danke im Voraus für Ihre Hilfe!
ich bin zum WiSe 2017/18 an der Universität Hamburg im Studiengang BWL zugelassen. Als Nicht-EU-Bürgerin soll ich für die Immatrikulation auch eine Kopie einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums einreichen. Da ich zwei Jahre an eine andere deutschen Universität Jura studiert habe, bin ich zurzeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnisses zum Studium der Rechtswissenschaften an der Universität y, die im Dezember 2017 abläuft. Reicht eine Kopie dieser Aufenthaltserlaubnis zur Immatrikulation aus, oder muss ich ein Visum beantragen? Das Problem ist, dass die Ausstellung eines Visums mind. 4-6 Wochen bedarf, während der Immatrikulationsfrist am 23. August 2017 abläuft.
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